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Der Kompromiss zur geplanten Schuldenbremse im Grundgesetz ist unter Dach und Fach. Bund und Länder einigten sich in Berlin auf alle wesentlichen Details. "Das Reformpaket steht. Wir haben alle Eckpunkte abschließend erörtert und alle Streitpunkte geklärt", sagte der Vorsitzende der Föderalismuskommission, Günther Oettinger.
Es bleibe bei der vereinbarten Konsolidierungshilfe für die fünf armen Bundesländer Saarland, Bremen, Berlin, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt, sagte der saarländische Ministerpräsident Peter Müller. Sie sollen jährlich Zuwendungen von 800 Millionen Euro erhalten. Das Geld soll aus einem Fonds gezahlt werden, der gemeinsam von Bund und Ländern gespeist wird.
[Bildunterschrift: Stimmte gegen den Kompromiss: Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Sellering ]
Mecklenburg-Vorpommern habe in der Kommission jedoch gegen den Kompromiss gestimmt, so Müller. Der Schweriner Regierungschef Erwin Sellering hatte gefordert, die ostdeutschen Flächenländer komplett von der Hilfsfonds-Regelung auszunehmen. Schleswig-Holstein enthielt sich der Stimme.
Die Gesetzesentwürfe sollen im März erstmals im Parlament beraten werden. Inkrafttreten soll die Regelung bereits 2011, doch wirklich verbindlich wird sie erst Jahre später.
Ab 2020 dürfen die Bundesländer und Gemeinden demnach keine neuen Schulden mehr machen, der Bund muss seine Neuverschuldung ab dem Jahr 2016 verbindlich drosseln: auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Dies entspräche derzeit rund 8,5 Milliarden Euro pro Jahr. In "Notsituationen" wie etwa Naturkatastrophen oder der aktuellen Rezession ist aber eine Ausnahme von der Schuldenregel möglich.
"Unvorhersehbare Notfälle" und "Abweichungen von der Normallage" - Kritiker sehen in diesen unklaren Definitionen die größte Schwäche der neuen Schuldenbremse. Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" scheinen diese Sorgen auch berechtigt zu sein.
So soll der Bundestag nach dem Entwurf der Föderalismuskommission Abweichungen von der Schuldenregelung künftig mit Kanzlermehrheit - also der Mehrheit aller Abgeordneten -, beschließen können. Anders ausgedrückt: Der jeweiligen Regierungskoalition obliegt die Deutungshoheit, was normal ist oder nicht. Das Hintertürchen für eine erneute, unkontrollierte Schuldenmacherei stehe damit sperrangelweit offen, befürchten Kritiker aus den Reihen der Opposition.
Die Linke im Bundestag erhob umfangreiche verfassungsrechtliche Einwände gegen die geplante Schuldenregel. "Sie ist aus Sicht der Linken ein so schwerwiegender Eingriff in die Haushaltsautonomie der Länder, dass deren Eigenstaatlichkeit damit langfristig gefährdet wird", erklärte der Vizevorsitzende der Bundestagsfraktion, Bodo Ramelow.
[Bildunterschrift: Die Schuldenbremse ist alternativlos, meint Föderalismusexperte Ole Wintermann. ]
Föderalismusexperte Ole Wintermann hält die verfassungsrechtliche Schuldenbremse dagegen für alternativlos: "Selbst wenn Politiker der Versuchung nicht widerstehen können, auch künftig neue Schulden anzuhäufen - die Öffentlichkeit wird ihnen das nicht durchgehen lassen", sagte er im Gespräch mit tagesschau.de.
Als Vorbild nannte Wintermann die Diskussion um die Maastricht-Kriterien. Damals habe die Bevölkerung auch schnell erkannt, dass die Nettoneuverschuldung nicht mehr als drei Prozent des Bruttoinlandprodukts betragen dürfe. "Und selbst wenn das nicht alle wirklich verstanden haben, wusste doch jeder, dass es schlecht ist, wenn diese Grenze übergangen wird", sagt Wintermann.
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