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16.03.2010

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Hintergrund: Sondervermögen und Schattenhaushalt
Hintergrund

Sondervermögen und Schattenhaushalt

Sondervermögen des Bundes dienen zur Finanzierung besonderer Aufgaben - etwa zur Mittelstands- oder Familienförderung, zur Finanzierung von Altlasten oder wie zuletzt zur Banken-Rettung und Finanzierung von Konjunkturpaketen gegen die Krise. Über solche Finanztöpfe hält der Bund auch Beteiligungen.

Türschild des Finanzmarktstabilisierungsfonds SoFFin (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Der Sonderfonds SoFFin soll der Bankenrettung dienen. ]
Sondervermögen werden oft auch als Schattenhaushalt oder Nebenhaushalt kritisiert. Dazu zählen zwei Arten: Sonderfonds, die über den Bundeshaushalt finanziert werden wie das von Schwarz-Rot geschaffene Sondervermögen zum Ausbau der Kinderbetreuungsplätze. Zudem gibt es Sondervermögen, die sich das Geld am Kapitalmarkt außerhalb des Bundesetats beschaffen, wie der Sonderfonds SoFFin zur Bankenrettung oder der mit dem zweiten Konjunkturpaket aufgelegte Investitions- und Tilgungsfonds.

Über diese Nebenhaushalte werden Kredite aufgenommen, ohne dass die Beträge im Bundesetat in Erscheinung treten. Auch wenn der Bundestag über den Haushalt debattiert, bleiben die Sondertöpfe "im Schatten".

Theo Waigel  [Bildunterschrift: Ex-Finanzminister Waigel hatte Schattenhaushalte eingeführt. ]
Laut Grundgesetz sind alle Einnahmen und Ausgaben des Bundes in den Haushaltsplan einzustellen. Bei Sondervermögen brauchen aber "nur die Zuführungen oder die Ablieferungen eingestellt zu werden". In der Neuverschuldung des Bundes tauchen solche Sondertöpfe nicht auf, wohl aber bei der Berechnung des Staatsdefizits laut EU-Stabilitätspakt.

Ex-Finanzminister Theo Waigel (CSU) hatte wegen der Kosten der deutschen Einheit Schattenhaushalte eingeführt. Hauptargument war, dass wichtige Aufgaben eine sichere Finanzierung erforderten und nicht durch eine wechselnde parlamentarische Mehrheit gefährdet werden sollten.

Stand: 21.10.2009 08:50 Uhr
 

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