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[Bildunterschrift: Sendungsbezogen - das heißt bei tagesschau.de auch immer mehr Berichterstattung per Video und Audio. ]
Was dürfen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten künftig im Internet anbieten? Darüber wird seit langem gestritten. Der Rundfunkänderungs-Staatsvertrag soll die Online-Arbeit der öffentlich-rechtlichen Anstalten konkret regeln. Dieser wird zwar erst im Herbst unterzeichnet. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer stimmten aber bereits jetzt darüber ab. Die Ergebnisse basierten auf einem Arbeitsentwurf der Rundfunkkomission, teilte der hessische Ministerpräsident Roland Koch auf einer Pressekonferenz in Berlin mit.
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Koch zufolge können die öffentlich-rechtlichen Sender im Rahmen bestimmter Vorgaben ihren Informations- und Bildungsauftrag im Internet erfüllen. Der Arbeitsentwurf zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag sieht demnach vor, dass die öffentlich-rechtlichen Onlineangebote "sendungsbezogen" sein müssen und nicht der "elektronischen Presse" entsprechen dürfen. Unklarheiten räumte Koch noch im Bereich der Unterhaltung ein. Hier sei nicht geklärt, wie weit die Darstellung von Unterhaltungsfomaten gehen dürfe - inhaltlich wie auch zeitlich.
Selbstverpflichtend hätten die Intendanten von ARD und ZDF einen "Negativkatalog" vorgelegt, der alles verbiete, was den kommerziellen Bereich betreffe. "Es wird keine Kontaktbörsen, Beratungsdienste oder Freizeittipps im Internet bei ARD und ZDF geben", sagte Koch.
[Bildunterschrift: "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht das Internet", sagt der ARD-Vorsitzende Fritz Raff. ]
Der ARD-Vorsitzende Fritz Raff erklärte, er habe Koch so verstanden, dass die bestehenden Online-Angebote der ARD offenbar nicht im Widerspruch zu dem Entwurf stünden. Man kenne die genauen Details des jüngsten Arbeitsentwurfs der Rundfunkkomission zwar noch nicht. Es bleibe aber dabei: "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht das Internet. Er braucht es, um seine Programme zu verbreiten, er braucht es aber auch, um die Erwartung der Nutzer zu erfüllen", sagte Raff. Die Nutzer wollten Inhalte, für die sie Gebühren bezahlt hätten, orts- und zeitunabhängig abrufen können.
[Bildunterschrift: Hessens Ministerpräsident Koch spricht von einer "Neufassung des Grundgesetzes der öffentlich-rechtlichen Medien". ]
Nach dem Entwurf der Rundfunkkommission sollen größere Sportereignisse wie Olympische Spiele oder DFB-Pokalspiele grundsätzlich 24 Stunden im Internet bereitgestellt werden. Andere Angebote dürfen Koch zufolge in der Regel nur sieben Tage im Archiv abrufbar sein. Diese Regel soll bei Informations- und Bildungsangeboten abgeschwächt werden, an denen ein öffentliches Interesse besteht. Das Tagesschau-Archiv soll nach Ansicht der Ministerpräsidenten uneingeschränkt nutzbar bleiben.
Das Budget für die öffentlich-rechtlichen Online-Angebote wird nach Kochs Angaben künftig nicht mehr beschränkt, weil es schwierig sei, den Bedarf plausibel einzuschätzen. Bislang hatten ARD und ZDF ihre Ausgaben für Online-Projekte begrenzt und maximal 0,75 Prozent der Einnahmen dafür ausgegeben.
Koch bezeichnete den neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag als "ein Art Neufassung des Grundgesetzes der öffentlich-rechtlichen Medien". Der Arbeitsentwurf soll zunächst der EU-Kommission und dann im Oktober den Ministerpräsidenten zur Abstimmung vorgelegt werden. Vor allem die Zeitungs- und Zeitschriftenverleger sowie Anbieter privater Programme hatten zuletzt Einschränkungen der Internetangebote von ARD, ZDF und Deutschlandfunk verlangt. Sie fürchten Wettbewerbsnachteile.
Die Landesrundfunkanstalten der ARD: BR, HR, MDR, NDR, Radio Bremen, RBB, SR, SWR, WDR,
Weitere Einrichtungen und Kooperationen: ARD Digital, ARTE, PHOENIX, 3sat, KI.KA, DLF/ DKultur, DW