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Die Ministerpräsidenten haben sich nach monatelangen Beratungen auf den Text des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags geeinigt. Das teilte der Vorsitzende der Länder-Rundfunkkommission, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck, mit.
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Der Staatsvertrag regelt die Online-Aktivitäten der Sender und ihr Engagement im Digitalbereich. Nach dem Willen der Länderchefs sollen ARD, ZDF und Deutschlandradio ihre Programme künftig bis zu sieben Tage nach der Ausstrahlung ins Internet stellen dürfen, bei Großereignissen und Bundesliga-Spielen bis zu 24 Stunden. Neue und bestehende Internetangebote sollen aber einen sogenannten Drei-Stufen-Test durchlaufen - letztere bis spätestens Ende 2010. Die Anstalten sollen damit nachweisen, dass diese digitalen Angebote einen "publizistischen Mehrwehrt aufweisen" und welcher finanzielle Aufwand dafür erforderlich ist. Zuständig für die Prüfung sind die internen Aufsichtsgremien der Sender, also Rundfunk- und Fernsehräte.
[Bildunterschrift: Neue Regeln für die öffentlich-rechtlichen Internetauftritte: Screenshot von tagesschau.de ]
Ausdrücklich nennt der Staatsvertrag Unterhaltung als Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Telemedien-Angebots. Allerdings sollen laut Beck "boulevardmäßige Unterhaltungssendungen" nicht dazu gehören. Nicht im Internet anbieten dürfen die Sender unter anderem Anzeigenportale, Preis- oder Versicherungsrechner, kommerzielle Spiele und Musikdownloads, Partner- und Tauschbörsen sowie Ratgeberportale ohne Sendungsbezug.
Bis zur Unterzeichnung am 18. Dezember soll es laut Beck noch einmal Gespräche mit der EU-Kommission in Brüssel geben, die unter anderem die Sieben-Tage-Regelung kritisiert. Auch würde noch mit den Verlagen gesprochen. Nach der bisherigen Zeitplanung soll der Staatsvertrag dann im Dezember von den Regierungschefs der Länder unterzeichnet werden und nach der Bestätigung durch die Länderparlamente im Mai 2009 in Kraft treten.
Der ARD-Vorsitzende Fritz Raff nannte den Beschluss einen "Kompromiss, mit dem wir leben müssen". Dass alle Telemedien nachträglich einen Drei-Stufen-Test durchlaufen müssten, werde die Gremien "mit erheblichem Verwaltungsaufwand und die Landesrundfunkanstalten mit enormen Kosten belasten". Grundsätzlich positiv sei, dass Unterhaltung als Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Teil der Grundversorgung auch im Internet nicht mehr in Frage stehe.
[Bildunterschrift: Der ARD-Vorsitzende Raff zog ein durchwachsenes Fazit. ]
Zur Regelung der Verweildauer sagte Raff, es erscheine weiter weder logisch noch im Sinne der Gebührenzahler vertretbar, wenn gebührenfinanzierte Angebote wegen enger und aus Publikumssicht sinnloser Fristen zu schnell wieder aus dem Netz verschwinden sollten. Das gelte besonders für die 24-Stunden-Frist bei Sportereignissen. Hier habe die EU-Kommission die Tür für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eigentlich viel weiter geöffnet. "Dass die Länder uns hier mehr einschränken wollen als die EU-Kommission, bedauern wir", sagte Raff: "Es geht immerhin um den publizistischen Wettbewerb im Dualen System."
Raff kritisierte zudem, im Vertrag sei nicht klar formuliert, was "presseähnliche Angebote" seien. Hier befürchte er weiter Konfliktpotenzial, das zu juristischen Auseinandersetzungen führen könne.
ZDF-Intendant Markus Schächter kritisierte, die Position der Zeitungsverleger sei weitgehend übernommen worden. Ihr Lob für den neuen Rundfunkstaatsvertrag zeige, dass sich deren Lobbyisten in vielen Punkten durchsetzen konnten: "Für die Entwicklung im Internet werden uns enge Grenzen gesetzt. Aber es zeichnet sich ein Handlungsrahmen für die nächsten Jahre ab", heißt es in der Stellungnahme des ZDF: "Wir nehmen den vorgesehenen Drei-Stufen-Test für neue Angebote sehr ernst und behalten zugleich unseren Auftrag fest im Blick: ein unabhängiges und hochwertiges Programm zu machen."
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger sieht durch den Vertrag hingegen "wichtige Schranken für die wettbewerbsverzerrende Konkurrenz gebührenfinanzierter Online-Presse". Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger begrüßte, dass den Öffentlich-Rechtlichen "presseähnliche Angebote" ohne Programmbezug nun verboten seien. Was keinen unmittelbaren Bezug zu einer Rundfunksendung habe, bleibe tabu. Die Drei-Stufen-Tests werde man genau beobachten.
Die Landesrundfunkanstalten der ARD: BR, HR, MDR, NDR, Radio Bremen, RBB, SR, SWR, WDR,
Weitere Einrichtungen und Kooperationen: ARD Digital, ARTE, PHOENIX, 3sat, KI.KA, DLF/ DKultur, DW