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Kabinett berät Gesetz zur privaten Altersvorsorge
Riester-Verträge sollen transparenter werden
Die Entscheidung über eine möglichst optimale private Altersvorsorge soll bald deutlich einfacher werden. Dies ist das Ziel einer Vorlage, die vom Bundeskabinett gebilligt wurde. Als nächstes soll der Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden.
Das Kabinett will Anbietern von Riester-Versicherungen in Zukunft per Gesetz vorschreiben, Kunden an zentraler Stelle in den Unterlagen einen Überblick über die wichtigsten Kennzahlen zu geben - wie Kosten, Rendite-Erwartung und Anlage-Risiko. Verbraucher sollen so die verschiedenen Riester-Policen leichter vergleichen können.
Geplant ist ein Produktinformationsblatt, eine Art Beipackzettel, mit einer Modellrechnung über die Höhe der später einmal garantierten Rente. Die Angaben werden von einer unabhängigen Stelle entweder berechnet oder kontrolliert. Auf einer Skala von Eins (inflationsgeschützt) bis Sechs (Spekulation) soll auf einen Blick das Risiko erkennbar sein.
Beim Wechsel des Riester-Anbieters sollen die Kosten begrenzt werden. Nach Auskünften des Finanzministeriums dürfen bei einem Wechsel künftig nur noch höchstens 50 Prozent des übertragenen Kapitals bei der Berechnung der Abschluss- und Vertriebskosten berücksichtigt werden.
Kabinett: Mehr Durchblick bei Riester-Renten
C. Schabosky, ARD Berlin
26.09.2012 13:37 Uhr
"System von Fehlberatung und Provisionsschneiderei"
Nach Ansicht von Verbaucherschützern hat das derzeitige System der kapitalgedeckten Rente dagegen abgewirtschaftet. "Das Herumdoktern an den Symptomen von Fehlberatung und Provisionsschneiderei hat nicht den geringsten Nutzen für die Verbraucher", erklärte Finanzexperte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Auch die heute vorgelegte Reform der Riester-Rente könne diese Probleme nicht lösen. Nauhauser forderte stattdessen den Aufbau eines staatlichen Vorsorgefonds. Ähnliche Systeme gebe es bereits in Norwegen und Schweden. Der Staat könne die Einzahlungen in den Fonds fördern, Riester- und Rürupverträge sollten in das neue System überführt werden.
Verbesserungen beim "Wohn-Riester"
Weitere Veränderungen betreffen das "Wohn-Riester" genannte Modell einer Eigenheimrente. Bisher dürfen Häuslebauer das angesparte Geld nur zu maximal 75 Prozent dem "Wohn-Riester"-Konto entnehmen. Diese Einschränkung soll in Zukunft entfallen. Im Falle einer Privatinsolvenz sollen die Riester-Ersparnisse besser geschützt werden.
Außerdem soll die Einmal-Besteuerung des Wohnförderkontos flexibler werden: Derzeit wird das angesparte Kapital mit zwei Prozent verzinst, was die Steuerlast erhöht. Künftig soll der fiktive Zugewinn auf einen Prozentpunkt reduziert werden. Auch das steuerliche Abzugsvolumen im Alter wird verbessert: Die Fördergrenze soll von 20.000 Euro auf 24.000 Euro steigen.
Geringverdiener sorgen kaum privat vor
Gerade Geringverdiener sorgen derzeit noch kaum privat fürs Alter vor. Laut einer am Montag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zahlt nur etwa jeder sechste Hartz-IV-Empfänger (17 Prozent) in eine Form der privaten Altersvorsorge ein. In der Gesamtbevölkerung sind es 48 Prozent.
Lediglich 14 Prozent der Hartz-IV-Empfänger hatten demnach einen Riestervertrag. Bei Geringverdienern waren es 18 Prozent. Dabei sind speziell Menschen mit einem niedrigen Einkommen im Alter auf eine Aufstockung der staatlichen Rente angewiesen.
Stand: 26.09.2012 13:03 Uhr
