Revision abgelehnt Säugling misshandelt: Haftstrafe für Tagesvater rechtskräftig

26. März 2024, 17:56 Uhr

Im vergangenen Oktober ist ein Tagesvater aus Halle wegen Kindesmisshandlung zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hat die von seiner Verteidigung eingelegte Revision nun als unbegründet abgelehnt. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Der Tagesvater hatte einen Säugling im August 2021 so heftig geschüttelt, dass das Kind bleibende Schäden davontrug.

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Das Urteil gegen einen Tagesvater aus Halle, der einen Säugling misshandelt und ihm irreparable Schäden zugefügt hat, ist rechtskräftig. Die vom Verurteilten eingelegte Revision sei aus Sicht des Bundesgerichtshofes unbegründet, teilte das Landgericht in Halle am Dienstag mit.

Der 43-Jährige war vergangenen Oktober zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt worden, nachdem das Landgericht ihn der schweren Körperverletzung und der Misshandlung eines Schutzbefohlenen schuldig gesprochen hatte. Zudem soll der Mann ein Schmerzensgeld in Höhe von 500.000 Euro zahlen.

Nach dem Prozess im Oktober hatte das Gericht es als erwiesen angesehen, dass der Mann den damals zehn Monate alten Jungen im August 2021 derart heftig schüttelte, dass er ein Schütteltrauma erlitt. Dieses führte zu einer schweren Hirnverletzung. Eine Not-OP war notwendig. Zum Zeitpunkt des Prozesses litt der Junge an epileptischen Anfällen, er war stark sehbehindert, linksseitig gelähmt und in seiner motorischen und geistigen Entwicklung deutlich eingeschränkt.

Mann bestreitet Vorwürfe

Unter Tränen hatte der Mann die Vorwürfe vor dem Urteilsspruch bestritten. Aus Sicht des Gerichts war unklar, ob der Tagesvater an dem Tattag überfordert war oder seine private Situation eine Rolle gespielt hatte. Kurz nach dem Vorfall wurde seine Kindertagespflegeeinrichtung geschlossen.

dpa, MDR (Sebastian Gall)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 26. März 2024 | 16:00 Uhr

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