Merkel gibt Regierungserklärung ab Debatte über das EU-Budget im Bundestag

Stand: 21.02.2013 04:27 Uhr

Bundeskanzlerin Merkel nimmt heute im Bundestag Stellung zur Finanzplanung der Europäischen Union. Vor knapp zwei Wochen hatten sich die EU-Staats- und Regierungschefs mit Mühen auf einen Kompromiss geeignet. Dieser sieht für die Jahre 2014 bis 2020 ein Budget mit einem Volumen von 960 Milliarden Euro vor.

Bundeskanzlerin Angela Merkel gibt heute im Bundestag eine Regierungserklärung zur mittelfristigen Finanzplanung der Europäischen Union ab.

Vor knapp zwei Wochen hatten sich die 27 EU-Staats- und Regierungschefs nach mehr als 26-stündigen Verhandlungen auf einen Sparhaushalt der Europäischen Union für die Jahre 2014 bis 2020 geeinigt. Vorgesehen sind nunmehr Ausgaben von 960 Milliarden Euro. Das ist ein Minus von drei Prozent im Vergleich zur vorherigen Sieben-Jahres-Periode 2007 bis 2013. Es ist das erste Mal in der EU-Geschichte, dass der Gemeinschaftshaushalt schrumpft.

Merkel hatte sich nach dem EU-Gipfel zufrieden über das Ergebnis gezeigt. Es gebe jetzt Planbarkeit für wichtige Projekte und Klarheit. Mit der finanziellen Vorausschau sei zudem ein Zeichen der Solidarität gesetzt worden.

Widerstand aus dem EU-Parlament

Das Europaparlament lehnt den Gipfelkompromiss ab. Ohne Zustimmung der EU-Abgeordneten wäre die Einigung aber hinfällig. Parlamentspräsident Martin Schulz hatte erklärt, dass er den Kompromiss für nicht zustimmungsfähig und für ein "illegales Budget" hält. Er begründete dies mit der großen Differenz zwischen der Obergrenze von 960 Milliarden, die allerdings nur für Zusagen der EU gilt, und der ebenfalls vereinbarten Obergrenze von 908 Milliarden Euro für tatsächliche Zahlungen.

Mehrjähriger EU-Finanzrahmen

Mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) legt die EU Obergrenzen und Schwerpunkte ihrer Haushalte fest. Für einen Zeitraum von sieben Jahren werden unter anderem die maximalen Gesamtausgaben und die Verteilung auf wichtige Aufgabenbereiche vereinbart. Innerhalb dieser Vorgaben müssen sich später die jährlichen Etats bewegen.

Wie der MFR zustande kommt, ist im Vertrag von Lissabon festgelegt. Es handelt sich im Kern um eine Verordnung. Den Vorschlag dafür legt die EU-Kommission vor. Im nächsten Schritt verhandeln die Regierungen der EU-Staaten über einen Kompromiss, sie können die MFR-Verordnung nur einstimmig beschließen. Zuvor muss aber auch das Europaparlament zustimmen. Wegen des drohenden Vetos beeinflussen die Änderungswünsche der Parlamentarier die Beratungen der Regierungen der EU-Staaten. Kommt es nicht rechtzeitig zu einer Einigung, gelten die Obergrenzen des letzten Jahres aus dem vorangegangenen MFR zunächst weiter.