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Das Bundesverfassungsgericht hat das Rauchverbot in kleinen Kneipen vorerst gekippt. Damit gaben die Karlsruher Richter zwei Kleingastronomen aus Baden-Württemberg und Berlin Recht, die sich gegenüber größeren Gaststätten benachteiligt sahen. Die Landesgesetzgeber müssen nun bis 2010 neue Regeln beschließen. Die Zukunft der Rauchverbote in Deutschland ist somit erneut offen, denn ausdrücklich ließen die Verfassungsrichter auch ein absolutes Rauchverbot in allen Gaststätten zu.
[Bildunterschrift: Zigaretten werden in vielen Einraumgaststätten bald wieder alltäglich sein. ]
Vom Karlsruher Urteil sind nur kleine Einraumgaststätten betroffen. Diese dürften "keine zubereiteten Speisen" anbieten, sie müssten eine Gastfläche von weniger als 75 Quadratmetern haben und dürften über keinen abgetrennten Nebenraum verfügen. Zudem muss Personen unter 18 Jahren der Zutritt verwehrt und die Kneipe "als Rauchergaststätte gekennzeichnet" sein.
Viele Beobachter waren von der Möglichkeit eines absoluten Rauchverbots überrascht: "Der Gesetzgeber gewichtet den Schutz vor dem Passivrauchen so hoch, dass er ein generelles Rauchverbot in Gaststätten verfügen könnte", erläuterte der ehemalige Verfassungsrichter Hans-Hugo Klein im Gespräch mit der ARD.
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Die beiden Klägern aus Berlin und Tübingen, Sylvia Thimm und Uli Neu, begrüßten das Urteil erwartungsgemäß. Ihnen werden alle Gerichtskosten erstattet. Nach Meinung des Bundesverfassungsgerichts verletzten die bisher gültigen Regelungen der Nichtrauchergesetze die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht auf freie Berufsausübung. Da die meisten anderen Bundesländer ähnliche Vorschriften haben, hat das Urteil Signalcharakter. Mehrere Bundesländer kündigten bereits eine Lockerung der Rauchverbote an.
Das Verfassungsgericht gewährte den Ländern Baden-Württemberg und Berlin zwar eine Übergangsfrist für eine Neuregelung bis 31. Dezember 2009. Um für die Betreiber kleiner Kneipen aber "existenzielle Nachteile" zu vermeiden, erklärten die Richter bis zur Neuregelung aber auch die "getränkegeprägte Kleingastronomie" - also die Eckkneipen - zur Ausnahme vom Rauchverbot.
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Seit 1. Juli sind in allen Bundesländern Rauchverbote in Kraft. In mehreren Regionen waren die Vorschriften allerdings durch Gerichtsentscheide bereits wieder gelockert worden.
Die Nichtraucherinitiative Pro Rauchfrei forderte nach dem Urteil eine bundesweit einheitlich Regelung. "Die Länder haben ihre Unfähigkeit bewiesen, nun muss die Bundespolitik beweisen, dass sie es ernst meint mit dem Nichtraucherschutz", hieß es in einer Mitteilung.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble lehnte eine einheitliche Regelung allerdings bereits ab. Das würde dem Grundprinzip des Föderalismus widersprechen, sagte der CDU-Politiker in Berlin. "Die Länder sind frei, das zu machen, wie sie es wollen." Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wollte Schäuble nicht kommentieren.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, bewertete die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als "Urteil für den Nichtraucherschutz". Das Gericht habe erstmals klar ausgesprochen, dass ein absolutes Rauchverbot den besten Nichtraucherschutz darstelle und solch ein Gesetz auch zulässig sei, sagte sie in Karlsruhe.
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