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22.03.2010

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Inland
Beugehaft für RAF
Baum: Beugehaft für Ex-RAF-Terroristen peinlich
BGH ordnet Beugehaft für Ex-RAF-Mitglieder an

Ex-Innenminister spricht von "peinlichem" Vorgehen

Gerhart Baum  (Foto: picture-alliance / dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Ex-Innenminister Baum hält die Beugehaft für "peinlich", da die Bundesanwälte seit etwa 25 Jahren von Verdachtsmomenten gegen Wisniewski gewusst hätten. ]
Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) hat die Umstände der Beugehaft für drei Ex-RAF-Terroristen als zweifelhaft bezeichnet. Rechtlich sei die Maßnahme gegen Brigitte Mohnhaupt, Knut Folkerts und den noch einsitzenden Christian Klar wohl nicht angreifbar, sagte der FDP-Politiker im rbb-Inforadio. Solange der Staat die Aufklärung jedoch selbst behindere, wirke die Beugehaft nicht überzeugend. Baum bezog sich damit auf die Weigerung des Bundesamts für Verfassungsschutzes, eine Akte zum Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahre 1977 herauszugeben. Darin soll es einen Hinweis geben, dass der frühere RAF-Terrorist Stefan Wisniewski der Schütze gewesen sein soll.

Geschichte der RAF:

Animation: Die Geschichte der RAF

Baum sagte weiter: "Bundesanwälte wussten seit etwa 25 Jahren von Verdachtsmomenten gegen Wisniewski und haben nicht gehandelt, das macht die Sache peinlich." Der BGH hatte auf Antrag der Bundesanwaltschaft Beugehaft gegen die drei Ex-Terroristen angeordnet, um sie zu einer Aussage im noch immer ungelösten Mordfall Buback zu zwingen. Beantragt hatte dies die Bundesanwaltschaft. Wie eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft gestern sagte, wurde gegen die früheren RAF-Aktivisten Beugehaft und Zwangsgelder angeordnet. Einen Antrag auf Beugehaft gegen Günther Sonnenberg lehnte das Gericht allerdings ab, weil sich der ehemalige Terrorist sonst womöglich selbst belasten müsse.

Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Knut Folkerts (Archivbild von Mai 1980)]
Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Brigitte Mohnhaupt (Archivbild)]
 

Folkerts und Mohnhaupt könnten nun monatelang in Haft kommen. Klar sitzt noch im Gefängnis und wird voraussichtlich Anfang 2009 entlassen. Seine reguläre Haftzeit würde während der Beugehaft allerdings ruhen. Da aber davon auszugehen sei, dass die Betroffenen gegen die Entscheidung der Karlsruher Richter Beschwerde einlegen, würden die Haftbeschlüsse zunächst nicht durchgesetzt, teilte die Bundesanwaltschaft mit.

Beugehaft:

Wenn sich ein Zeuge in einem Strafverfahren grundlos weigert, eine Aussage zu machen, muss er unter Umständen mit Ordnungsgeld oder sogar Haft rechnen. Eine entsprechende Regelung gibt es in Paragraf 70 der Strafprozessordnung. Maximaldauer der Haft ist sechs Monate. Zeugen müssen sich allerdings nicht grundsätzlich äußern: Wenn sie sich zum Beispiel selbst oder enge Angehörige belasten würden, dürfen sie die Aussage verweigern.
 

Klars Anwalt Heinz-Jürgen Schneider kündigte inzwischen Beschwerde an. Der "Tagesschau" sagte er: "Ja, es wird Beschwerde eingelegt werden gegen diesen Beschluss des Ermittlungsrichters. Zuständig wird dann der Bundesgerichtshof sein."

Wisniewski im Visier der Fahnder

Die Bundesanwaltschaft ermittelt seit April 2007 gegen das Ex-RAF-Mitglied Wisniewski als möglichen Todesschützen Bubacks. Die Ermittlungen gegen den bisher nicht belasteten Wisniewski waren im April aufgenommen worden, nachdem das frühere RAF-Mitglied Peter-Jürgen Boock den Verdacht auf ihn gelenkt hatte.

Stand: 04.01.2008 11:17 Uhr
 

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