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Ein wegen des Angriffs auf den deutschen Frachter "Courier" verhafteter mutmaßlicher somalischer Pirat hat gegen die Bundesregierung Klage eingereicht. Ali Mohamed A.D. fordert von den Ministerien für Inneres, Verteidigung und Justiz sowie dem Auswärtigen Amt, dass "all den materiellen und immateriellen Schaden" ersetzt werden solle, der ihm durch seine "unrechtmäßige Überstellung" an Kenia entstanden sei und entstehen werde.
Das geht aus der beim Berliner Landgericht eingereichten Klageschrift hervor, die der Nachrichtenagentur AFP vorliegt.
[Bildunterschrift: Polizisten in Kenia führen fünf der neun im März festgenommenen Somalier vor. ]
Die beklagten Bundesministerien hätten vor der Übergabe des Gefangenen an die kenianische Justiz gewusst, dass A.D. im Gefängnis keine medizinische Versorgung erhalte und in einer Gemeinschaftszelle ohne Privatsphäre oder sanitäre Grundversorgung untergebracht würde, heißt es in dem Schriftsatz.
Aufgrund dieser "unmenschlichen Unterbringung" könne sein Mandant "lebensbedrohliche Krankheiten" bekommen und sich zudem mangels Bestellung von Pflichtverteidigern in Kenia vor Gericht möglicherweise "nicht ordnungsgemäß verteidigen", begründet der deutsche Anwalt des mutmaßlichen somalischen Piraten die Klage weiter.
Ein weiterer mutmaßlicher somalischer Pirat, Mohamud Mohamed H., ließ seinen Anwalt einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin einreichen. Dieser zielt auf eine gerichtliche Verpflichtung des Auswärtigen Amtes ab, die Kosten für den deutschen Wahlverteidiger zu übernehmen und diesem umfassenden diplomatischen und konsularischen Schutz bei Ausübung seines Verteidigungsauftrags in Kenia zu gewähren.
Die beiden Somalier sind Teil einer neunköpfigen Gruppe mutmaßlicher Piraten, die Anfang März von der Bundeswehr im Golf von Aden gefasst worden waren. Sie sollen das deutsche Handelsschiff "Courier" attackiert haben. Die zuständige Hamburger Staatsanwaltschaft hatte auf Überstellung nach Deutschland verzichtet.
Aufgrund eines Anfang März eilig abgeschlossenen Abkommens zwischen der Europäischen Union und Kenia kann festgesetzten Seeräubern in Kenia der Prozess gemacht werden.
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