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Entwurf zum Patientenrechtegesetz
Die Beweislast liegt nach wie vor beim Patienten
Sechs von zehn Patienten kennen ihre Rechte nicht. Deshalb will die Koalition jetzt mit einem Gesetz Ärztefehler eindämmen und Patientenrechte stärken. Kritik an dem Entwurf kommt von der Opposition, da die Beweislast bei Behandlungsfehlern nach wie vor beim Patienten liegt.
Von Peter Mücke, NDR, ARD-Hauptstadtstudio
In einem sind sich Opposition und Regierung einig: "Die Zersplitterung des Rechts vom Grundgesetz über Sozialgesetzbuch, Bürgerliches Gesetzbuch, Röntgenverordnung, Reichsversicherungsordnung, Berufsrecht, Gerichtsentscheidungen, erschwert den Überblick über bestehende Rechte und fördert dadurch Vollzugdefizite", meint der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller von der CSU. Er hat maßgeblich dafür gesorgt, dass sich Gesundheits- und Justizministerium jetzt auf ein Patientenrechtegesetz geeinigt haben.
Gesundheitsminister Daniel Bahr betont, dass sechs von zehn Patienten ihre Rechte nicht kennen. Dies habe eine Umfrage ergeben. "Deswegen brauchen wir die Bündelung der Rechte in diesem eigenen Patientenrechtegesetz."
Der Opposition ist das jedoch viel zu wenig. Carola Reimann von der SPD fordert: "Der Anspruch an ein neues Gesetz sollte sein, dass es mehr bringt, als die bisher in verschiedenen Gesetzen und Urteilen bereits bestehenden Patientenrechte zusammenzuführen." Dieses Patientenrechtegesetz sei eine schöne Fleißarbeit, aber nichts wirklich Neues."
Patientenrechte: Guter Tag für Patienten oder Placebo?
P. Mücke, ARD Berlin
28.09.2012 12:25 Uhr
Von einem reinen "Placebo" spricht ihre Fraktionskollegin Marlies Volkmer, denn die Patientenrechte würden nur auf dem Papier gestärkt. Ein Beispiel seien Behandlungsfehler: "Die Beweislast liegt zu 100 Prozent beim Patienten. Die Beweismittel hält zu 100 Prozent der Arzt, und daran ändert sich mit diesem Gesetz nichts."
Beweislast liegt nach wie vor beim Patienten
In der Tat muss auch weiterhin der Patient nachweisen, dass der Arzt einen Fehler gemacht hat. Ausnahme sind besonders schwere Behandlungsfehler, die jedoch nicht definiert werden. So sei die Rechtslage auch schon heute, begründet Gesundheitsminister Bahr: "Weitere Beweislast umkehren oder sogar eine generelle Beweislastumkehrung würden in Deutschland zu amerikanischen Verhältnissen führen." Er wolle nicht, dass der Arzt als erstes an das Risiko denke und Risiken vermeiden wolle und deswegen eine Defensivmedizin in Deutschland stattfinde.
Er lehnt auch einen Härtefallfonds ab, wie ihn Verbraucherschützer und Opposition gefordert haben, aber auch einige CSU-Gesundheitspolitiker. Bahr will nicht, dass es einen Anreiz für Ärzte gibt, die dann sagen könnten, es gebe ja den Entschädigungsfonds, der dann im Schadensfall schon zahle: "Derjenige, der einen Schaden verursacht, muss auch dafür herangezogen werden." Die Solidargemeinschaft solle nicht für diese Kosten aufkommen müssen. Stattdessen sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, den Patienten mit einem kostenlosen Gutachten zur Seite zu stehen, um Ansprüche einzuklagen.
Kritik an Verkaufstrainings
Die Opposition beklagt weitere Punkte: Ein Beispiel sind so genannte IGeL-Leistungen, also Behandlungen, die die Kasse nicht zahlt: "Manche Ärztinnen und Ärzte nutzen IGeL-Leistungen, um ihren Umsatz zu erhöhen. Dafür gibt es sogar spezielle Verkaufstrainings, die bis vor kurzem noch vom Bundeswirtschaftsministerium mit gefördert wurden", sagt der Gesundheitsexperte der Linken, Harald Weinberg.
Seine Partei fordere darum, einen klaren rechtlichen Rahmen zu schaffen, damit die Patientinnen und Patienten nicht über den Tisch gezogen würden. Auch SPD und Verbraucherschützer fordern eine längere Bedenkzeit, damit Patienten nicht überrumpelt werden. Die Bundesregierung will jedoch nur, dass der Arzt über die Kosten informieren muss.
Stand: 28.09.2012 15:50 Uhr
