Zur Haupt-Navigation der ARD.
Zum Inhalt.
Der Innenexperte der Unionsfraktion, Wolfgang Bosbach, hat sich kritisch zu Überlegungen geäußert, die Online-Durchsuchung auf den Verfassungsschutz auszuweiten. Er wandte sich damit gegen Pläne der Bundesregierung, die in der nächsten Wahlperiode prüfen will, ob der Verfassungsschutz für seine Aufklärungsaufgaben ebenfalls die Online-Durchsuchungen einsetzen könnte. Bislang ist der Einsatz auf das Bundeskriminalamt beschränkt, welches aber nach Angaben von BKA-Chef Jörg Ziercke noch keinen Gebrauch von dem Instrument gemacht hat.
[Bildunterschrift: Der Innenexperte der Union, Wolfgang Bosbach ]
Bosbach zweifelte gegenüber tagesschau.de an, ob die Online-Durchsuchung für Zwecke des Verfassungsschutzes überhaupt verfassungskonform ausgestaltet werden könnten. Er sehe ohnehin "zurzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf". Denn zum einen stehe die Vorschrift in Karlsruhe auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand und zum anderen "gab es wohl bis zur Stunde in der polizeilichen Praxis keinen Anwendungsfall, sodass wir zunächst einmal Erfahrungen mit diesem neuen Ermittlungsinstrument abwarten sollten".
Ex-Innenminister Gerhart Baum, der gegen die Online-Durchsuchung vor dem Bundesverfassungsgericht klagt, hatte zuvor gegenüber tagesschau.de gesagt, eine Ausweitung dürfe es nicht geben. Diese Maßnahmen "haben beim Verfassungsschutz nichts zu suchen, da die Nachrichtendienste weitgehend im Vorfeld tätig sind und ihre Eingriffsschwelle sehr niedrig ist." Dadurch könnten auch unbescholtene Bürger betroffen sein, warnte Baum.
Baums Partei, die FDP, ist der Wunschpartner der Union für eine Koalition nach der Bundestagswahl. Doch auch die Fraktion im Bundestag lehnte die Überlegungen strikt ab. Dies sei mit der FDP nicht machbar, so der Innenexperte der Fraktion, Max Stadler, im Interview mit tagesschau.de.
Angstdebatte oder Anschlag auf die Privatsphäre? [mehr]
Die SPD äußerte sich auf Anfrage zurückhaltend zu den Plänen. SPD-Innenexperte Sebastian Edathy betonte, die Idee einer Ausweitung sei nicht neu. Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion sollten allerdings zunächst die Erfahrungen abgewartet werden, die das Bundeskriminalamt mit diesem Instrument mache.
BKA-Chef Ziercke hatte in einem Interview betont, seine Behörde sei seit dem 1. Januar zwar technisch in der Lage, Computer online zu durchsuchen, das BKA gehe aber mit dem Instrument sehr sensibel um. "Ich setze die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes, diese Durchsuchungen nur als ultima ratio, also als letztes Mittel einzusetzen, konsequent um", sagte Ziercke.
Die Landesrundfunkanstalten der ARD: BR, HR, MDR, NDR, Radio Bremen, RBB, SR, SWR, WDR,
Weitere Einrichtungen und Kooperationen: ARD Digital, ARTE, PHOENIX, 3sat, KI.KA, DLF/ DKultur, DW