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Nach der Debatte um Jungen-Beschneidung
"Ohrlöcher bei Kindern sind Körperverletzung"
Nach der Debatte über die Beschneidung von Jungen mehrt sich nun die Kritik am Ohrlochstechen. "Ohrlochstechen ist aus unserer Sicht eine Körperverletzung und ebenso ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes wie die Beschneidung", sagte der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Wolfram Hartmann, der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung".
Es sei "teilweise abenteuerlich", was Kindern schon im Säuglingsalter zugemutet werde. Das Loch im Ohrläppchen sei eine irreversible Schädigung. "Natürlich ist die Beschneidung ein noch wesentlich weitergehender Eingriff, aber auch das Ohrlochstechen ist ein schmerzhafter Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Kindes", sagte Hartmann.
Piercing muss gesetzlich geregelt werden
Auslöser für die Diskussion war ein Zivilprozess in Berlin um ein missglücktes Ohrlochstechen bei einer Dreijährigen. Das Verfahren war am Freitag mit einem Vergleich geschlossen worden. Der Richter sagte jedoch, er erwäge, die Strafgerichte einzuschalten. Möglicherweise handele es sich um rechtswidrige Körperverletzung. Der Richter bezog sich auf das Aufsehen erregende Urteil des Kölner Landgerichts, das Beschneidung als strafbare Körperverletzung eingestuft hatte.
Auch der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, riet vom Ohrlochstechen bei Kindern ab. Das Strafrecht sei jedoch "ungeeignet zur Regelung des Verhältnisses zwischen Kindern und Eltern", fügte er hinzu. Die Vorsitzende der European Association for Professional Piercing, Martina Lehnhoff, meinte, es gebe "überhaupt keinen Grund, einer Dreijährigen Ohrlöcher zu stechen". "Unter 14 Jahren sollte überhaupt nicht gepierct werden." Sie nannte es "überfällig, dass Piercing gesetzlich geregelt wird".
"Ohrlöcher wachsen schließlich wieder zu"
Die SPD-Abgeordnete Marlene Rupprecht, Mitglied der Kinderkommission des Bundestages, hob hervor, es müsse geklärt werden, wie weit Eingriffe an nicht einwilligungsfähigen Personen, seien es kleine Kinder oder etwa demente alte Menschen, vorgenommen werden dürfen. Sie wolle das Ohrlochstechen aber von einem so massiven Eingriff wie der Beschneidung trennen. "Ohrlöcher wachsen schließlich wieder zu."
Stand: 01.09.2012 23:17 Uhr
