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Untersuchungen zum Rechtsterrorismus
Ministerium ließ Verfassungsschutzakten vernichten
Das Bundesinnenministerium hat zehn Tage nach dem Auffliegen der Thüringer Neonazi-Terrorzelle NSU die Vernichtung von Verfassungsschutz-Akten zum Thema Rechtsextremismus angeordnet. Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Stuttgarter Nachrichten". Er betonte allerdings, dass die Akten nichts mit dem NSU zu tun hätten.
Obleute fordern Lösch-Moratorium
Trotzdem sorgte das Thema auch bei der Sitzung des Bundestags-Untersuchungsauschusses zum NSU für Diskussionen. Mehrere Obleute von Koalition und Opposition sprachen sich für ein Moratorium aus: Die Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern sollten so lange keine Akten mit Bezug zum Rechtsextremismus vernichten, bis der NSU-Untersuchungsausschuss seine Arbeit beendet hat.
Innenministerium ließ nach NSU-Auffliegen Akten vernichten
tagesschau 15:00 Uhr, 19.07.2012, Jochen Graebert, ARD Berlin
Fassungslosigkeit bei Ausschussmitgliedern
"Ich bin fassungslos, wie die Sicherheitsbehörden mit den Akten umgehen und umgegangen sind", sagte der FDP-Obmann im Untersuchungssausschus, Hartfrid Wolff. Ein Vernichtungsstopp bei Bund und Ländern sei dringend notwendig. Seine SPD-Kollegin Eva Högl sprach sogar von einem Skandal. Linkspartei-Obfrau Petra Pau sagte: "Ich bin fassungslos, dass das Bundesinnenministerium offensichtlich nach dem Auffliegen des NSU noch die Vernichtung von Akten angeordnet hat, ohne zu wissen, ob sie für die Untersuchung noch relevant sind."
Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden Sebastian Edathy wurden auch die Ausschussmitglieder vom Innenministerium erst vor wenigen Tagen über die Akten-Löschungen informiert. "Es geht nicht, dass wir einen Untersuchungsausschuss haben und dann über solche Dinge sehr kurzfristig informiert werden - monatelang, nachdem sie im Haus des Innenministers bekannt gewesen sind", sagte Edathy im Deutschlandfunk. Die Bundesregierung müsse hier "maximale Transparenz" an den Tag legen.
Ausschussvorsitzender Edathy hält Aktenvernichtung für "erklärungsbedürftig"
DLF
19.07.2012 10:35 Uhr
Innenministerium: Zeitlicher Zusammenhang ist Zufall
Nach Angaben des Innenministeriums handelte es sich bei den vernichteten Akten um sechs Anlagen zu Abhörprotokollen von Telefongesprächen im Bereich Rechtsextremismus. In solchen Anlagen wird begründet, warum eine Abhörmaßnahme für sinnvoll erachtet wird. Die Akten hätten gemäß den gesetzlichen Vorgaben gelöscht werden müssen, so der Ministeriumssprecher. Der zeitliche Zusammenhang mit dem Auffliegen des NSU sei Zufall.
Der Untersuchungsausschuss kam eigentlich zu der Sondersitzung zusammen, um über einen anderen Fall von Aktenvernichtung zu beraten. Beim Bundesamt für Verfassungsschutz waren im November 2011 nach dem Auffliegen der Zwickauer Terrorzelle sieben Akten zur Neonazi-Szene in Thüringen vernichtet worden. Die Aktion soll in zwei Schritten erfolgt sein. Gegen drei Mitarbeiter des Amtes laufen deswegen disziplinarrechtliche Ermittlungen. Ob die Aktenvernichtung eine gezielte Vertuschungsaktion war, ist weiter unklar. Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm hat wegen der Aktion um die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand zum 31. Juli gebeten.
Stand: 19.07.2012 13:43 Uhr
