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[Bildunterschrift: Sorgt weiter für unrühmliche Schlagzeilen: der thüringische Verfassungsschutz. ]
Kaum ein Tag vergeht, an dem nicht neue Vorwürfe gegen den Verfassungsschutz in Thüringen bekannt werden. Nun berichtet die "Berliner Zeitung", nach dem Abtauchen des Thüringer Neonazi-Trios im Februar 1998 soll das Landesamt einzelne Fahndungsmaßnahmen der Polizei sabotiert haben. Das Blatt beruft sich dabei auf Sicherheitskreise und berichtet, der Verfassungsschutz habe den Neonazi-Kader und NPD-Funktionär Tino Brandt über Observationsmaßnahmen der Polizei laufend unterrichtet.
Brandt sei, so berichtet es die "Berliner Zeitung", mitgeteilt worden, dass die Polizei ihn aus einer angemieteten Wohnung in der Nähe seines Rudolstädter Hauses heraus überwache. Auch hätten seine Verbindungsführer vom Landesamt für Verfassungsschutz die Fahrzeuge beschrieben, die von dem polizeilichen Observationsteam benutzt wurden. Es sei sogar vorgekommen, dass Verfassungsschützer in ihren Autos die Polizisten verfolgten, die ihrerseits Brandt hinterher fuhren.
Brandt war damals als V-Mann für den Verfassungsschutz tätig. Laut "Bild am Sonntag" sollte der Neonazi zudem 2000 D-Mark vom Verfassungsschutz an die Rechtsterroristen weiterleiten.
Der Verfassungsschutz bestätigte den Bericht größtenteils. Ziel sei es gewesen, die untergetauchten Jenaer Neonazis Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe verhaften zu können. Das Vorhaben sei jedoch gescheitert, weil ein Mittelsmann das Geld selbst eingesteckt habe.
Zudem wusste der Verfassungsschutz davon, dass die Neonazis neue Pässe brauchten. Allerdings bezogen sie nicht die Meldebehörden in Sachsen ein.
Der Thüringer Verfassungsschutz finanzierte dem Bericht zufolge das Neonazi-Trio indirekt auch durch den Ankauf des antisemitischen Brettspiels "Pogromly" für jeweils 100 Mark. Mindestens drei Exemplare des Hetz-Spiels, dessen Verkaufserlös an die Nazi-Zelle floss, wurde dem Zeitungsbericht zufolge an Mitarbeiter des Verfassungsschutzes verkauft.
Die Grünen reagierten schockiert auf die Erkenntnisse. Dies sei ein "Skandal erschreckenden Ausmaßes", sagte Grünen-Chefin Claudia Roth. "Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es, die Demokratie gegen Rechtsterrorismus und Rechtsextremismus wirkungsvoll zu schützen und bestimmt nicht, diesen auch noch finanziell zu fördern."
Laut "Focus"-Informationen war den Verfassungsschützern zudem Mitte 2000 das Versteck der Neonazis in Chemnitz bekannt. Das belege ein Observationsfoto des Trios vom 15. Mai 2000, das in die Akten des Thüringer Landeskriminalamtes gelangte und ursprünglich von den Thüringer Verfassungsschützern stammen soll.
Die Staatsanwaltschaft Erfurt führt derzeit nach eigenen Angaben Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt "gegen mehrere Personen". Doch könnten die Vorwürfe verjährt sein.
Unterdessen gerät in Baden-Württemberg ein CDU-Mitglied zunehmend unter Druck: Klaus Harsch von der Anwaltskanzlei Harsch & Kollegen wurde schon seit Jahren immer wieder vorgeworfen, keine klare Abgrenzung zu Rechtsradikalen vorzunehmen. In der Kanzlei von Harsch arbeitet auch Nicole Schneiders, die aus Thüringen kommt, Mitglied der NPD war und nun den mutmaßlichen NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben verteidigt.
Die Anwälte aus der Kanzlei verteidigten bereits zahlreiche Neonazis vor Gericht. Zudem arbeitet der Sänger der mittlerweile aufgelösten Rechtsrock-Band "Noie Werte", der auch Anwalt ist, mit einem Kollegen aus der Kanzlei Harsch zusammen. Auf den rekonstruierten Bekennervideos des NSU wurde Musik von der Band aus Baden-Württemberg benutzt.
Nach SWR-Angaben prüft die CDU nun ein Ausschlussverfahren gegen Harsch. Es gehe dabei um mögliche Verbindungen in die rechtsextreme Szene, hieß es aus der Partei. Allerdings brauche die Partei handfeste Beweise, dass es bei Harsch rechtsextreme Tendenzen gebe. Nach Informationen des SWR hat Harsch hat sich inzwischen von zwei seiner Anwälte distanziert und sein Stuttgarter Büro geschlossen. Seine umstrittene Mitarbeiterin Nicole Schneiders bleibt dagegen in der Kanzlei.
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