Der Angeklagte André E. betritt den Verhandlungssaal im Oberlandesgericht München im NSU-Prozess. 02.05.2018

NSU-Unterstützer André E. Ein Urteil, das Fragen aufwirft

Stand: 17.05.2020 10:25 Uhr

Für den bekennenden Neonazi André E. endete der NSU-Prozess vor zwei Jahren mit einem überraschend milden Urteil. Nun liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor - doch die Frage nach dem Warum bleibt.

Rückblick: 11. Juli 2018 - der Tag des Urteils im NSU-Prozess. Nach fünf Jahren Prozess wird die Hauptangeklagte Beate Zschäpe wie erwartet zu lebenslanger Haft verurteilt. Bei anderen Angeklagten fällt das Strafmaß allerdings deutlich niedriger aus als von der Bundesanwaltschaft beantragt. Etwa bei dem früheren NPD-Funktionär Ralf Wohlleben, der unter anderem die Mordwaffe besorgt hat, vor allem aber bei dem NSU-Unterstützer André E.. Statt zwölf Jahren Haft, wie es die Bundesanwaltschaft gefordert hat, erhält E. lediglich zweieinhalb Jahre.

Noch am selben Tag wird er aus der Untersuchungshaft entlassen - zum Entsetzen der Hinterbliebenen der NSU-Mordopfer und ihrer Anwälte. Carsten Illius, Anwalt von Elif Kubaşık, der Witwe des Dortmunder Mordopfers Mehmet Kubaşık, erklärt noch während der Urteilsverkündung:

Ich bin vollkommen geschockt, meine Mandantin ist fassungslos. Sie hat früher den Saal verlassen, weil sie sich die Begründung des Urteils nicht weiter anhören wollte. E. und Wohlleben, zwei der wichtigsten Unterstützer des NSU, sind zu Strafen am unteren Ende des Strafrahmens verurteilt worden. Das ist ein Triumph für die Naziszene. Und das als Abschluss dieses Gerichtsverfahrens, von dem sich die Geschädigten Aufklärung und eine gewisse seelische Ruhe versprochen haben.

Jetzt, fast zwei Jahre später, liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor. Und damit stellt sich erneut die Frage: Warum hat das Oberlandesgericht den Angeklagten André E. so glimpflich davon kommen lassen?

Nazi mit Haut und Haaren

Er sei Nationalsozialist mit Haut und Haaren, ließ E. seine Anwälte im NSU-Prozess verkünden. Dass er dazu bereit ist, seine politischen Ziele auch mit Gewalt durchzusetzen, legen nicht nur Artikel in einem von ihm herausgegebenen Neonazi-Heft nahe, sondern auch die große Tätowierung auf seinem Bauch: "Die Jew Die" -  übersetzt: "Stirb Jude, stirb".

Unstrittig ist: E. gehörte über Jahre zu den engsten Freunden und Unterstützern des NSU-Kerntrios und hat für die beiden Mörder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt mehrfach Wohnmobile angemietet. Diese nutzten sie für Raubüberfälle und einen Sprengstoffanschlag in Köln, bei dem eine Jugendliche schwer verletzt wurde. Für die Bundesanwaltschaft war deshalb klar: E. hat sich der Beihilfe zum versuchten Mord und zum besonders schweren Raub schuldig gemacht.

Bundesanwalt Herbert Diemer erklärte im Herbst 2017 nach seinem Plädoyer: "Es sind mehrere Schwerverbrechen, die ihm zu Last gelegt werden, es gibt kaum strafmildernde Gründe wie ein Geständnis oder Reue und das führt dann in der Gesamtschau dazu, dass eine Gesamtstrafe von zwölf Jahren für uns angemessen ist."

Die überraschende Kehrtwende des OLG

Tatsächlich sah es so aus, als ob das Münchner Oberlandesgericht dieser Argumentation folgen würde. E., der den ganzen Prozess auf freiem Fuß gewesen war, wurde direkt nach dem Plädoyer der Bundesanwaltschaft noch im Gerichtssaal festgenommen. Der Strafsenat unter seinem Vorsitzenden Manfred Götzl erließ Haftbefehl. Darin heißt es: E. sei dringend verdächtig, den NSU vorsätzlich bei seinen Taten unterstützt zu haben.

Umso überraschender ist die Kehrtwende, die das Gericht ein Dreivierteljahr später in seinem mündlichen Urteil vollzieht: E. wird nur dafür verurteilt, dass er dem NSU gefälschte Bahncards besorgt hat und erhält lediglich zweieinhalb Jahre Haft. Seine sofortige Freilassung bejubeln die Neonazis auf der Zuschauertribüne im Gerichtssaal. Nebenklage-Anwältin Antonia von der Behrens kann sich den offenen Widerspruch zwischen dem Urteil und dem Haftbefehl bis heute nicht erklären:

Im Haftbefehl haben die Richter ganz klar argumentiert, dass André E. dem NSU-Kerntrio so nah war, dass er natürlich auch eingeweiht worden sein muss. Vor allem wenn man sich anschaut, wie nah er ihnen auch ideologisch gestanden hat. Und es ist völlig unklar, warum sie dieselbe Argumentation ein Dreivierteljahr später umdrehen und sagen: Er hat ihnen überhaupt nicht nahe gestanden und er hatte auch nie Grund anzunehmen, dass sie mit dem Wohnmobil etwas anderes bezwecken, als Urlaub zu machen.

"Das ist so lebensfremd"

In der schriftlichen Urteilsbegründung verwendet das Oberlandesgericht stolze 140 Seiten darauf, zu begründen, warum André E. nichts von den Morden, Attentaten und Raubüberfällen des NSU wissen konnte. Und die Richter erklären: Der überzeugte Neonazi E. habe zwar die rassistische Einstellung des NSU gekannt und geteilt, er habe auch gewusst, dass Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe sich bereits vor ihrem Untertauchen Sprengstoff besorgt und Rohrbomben gebaut hatten. Doch daraus habe er keineswegs folgern können, dass die drei auch ernst machen würden.

"Es ist tatsächlich unverständlich, dass das Gericht denkt: E. konnte nicht absehen, dass aus Worten Taten folgen. Denn das ist ja genau das, was in der Szene in dieser Zeit propagiert worden ist: Wir müssen den Worten Taten folgen lassen", sagt Opferanwältin von der Behrens. "Und dann zu behaupten: Er konnte davon nicht ausgehen - das ist einfach so lebensfremd, gerade wenn man weiß, wie radikal E. selber war."

Von der Neonaziszene gefeiert

Und radikal ist E. auch heute noch. Schon am Urteilstag wurde er von seinen Neonazi-Kameraden nach seiner Freilassung in Empfang genommen. Längst ist er wieder Teil der deutschen Neonaziszene, berichtet Caro Keller von NSU-Watch, einem bundesweiten Netzwerk antifaschistischer Gruppen:

André E. war schon auf Rechtsrock-Konzerten, wo er auch selber gefeiert wurde. Es gibt auch ein Foto das ihn und Ralf Wohlleben gemeinsam beim Grillen zeigt. Und sie haben auch teilgenommen an sogenannten Zeitzeugen-Gesprächen, bei denen prominente Menschen der Neonaziszene ihre Erfahrungen austauschen. Also da gab es sozusagen einen nahtlosen Übergang.

Noch ist das Urteil gegen E. nicht rechtskräftig. Die Bundesanwaltschaft hat Revision eingelegt. Ob diese zugelassen wird, entscheidet der Bundesgerichtshof. Hat das Urteil Bestand, dürfte das auch Auswirkungen auf die Ermittlungsverfahren haben, die die Bundesanwaltschaft aktuell noch gegen weitere mutmaßliche NSU-Unterstützer führt. Denn wenn selbst jemand wie E. kaum zur Rechenschaft gezogen wird, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass diese Ermittlungsverfahren eingestellt werden.

In jedem Fall sei das Urteil des Oberlandesgerichts in Sachen E. ein fatales Signal an die höchst militante Neonaziszene, kritisiert Anwältin von der Behrens. Nicht nur als Opferanwältin im NSU-Prozess, sondern auch als Strafverteidigerin war sie an zahlreichen Staatsschutzverfahren beteiligt. Umso mehr rätselt sie über die Motive der Münchner Richter: "Ich habe noch kein Urteil in einem Staatsschutzverfahren gesehen, wo so viel Mühe darauf verwandt wurde, zu argumentieren, warum jemand eine Tat nicht begangen haben soll. Das ist mir in der Form noch nicht untergekommen."