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Ministerpräsidenten wollen NPD-Verbot

Nach Empfehlung der Innenminister

Länder wollen die NPD verbieten

Die Länder wollen einen neuen Anlauf für ein NPD-Verbot starten. Die Ministerpräsidenten sprachen sich bei einem Treffen in Berlin dafür aus, ein neues Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme Partei einzuleiten. Hessen und das Saarland hielten ihre Bedenken aber erneut in einer Protokollnotiz fest.

Die Regierungschefs folgten damit der Empfehlung ihrer Innenminister. Die Ressortchefs hatten am Mittwoch bei einem Treffen in Rostock-Warnemünde für einen neuen Verbotsantrag an das Bundesverfassungsgericht plädiert. Auch dabei hatten Hessen und Saarland ihre Bedenken geäußert.

Damit könnte sich der Bundesrat bereits in seiner nächsten Sitzung am 14. Dezember mit dem Thema befassen. Unklar ist weiter, ob Bundesregierung und Bundestag bei einem neuen Verbotsverfahren mitziehen.

Kritik an Friedrich

Die Obfrau im NSU-Untersuchungsausschuss im Bundestag, Eva Högl, forderte ein klares Signal vom Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich. Im ARD-Morgenmagazin erklärte die SPD-Politikerin: "Dieses Verbotsverfahren ist gut vorbereitet. Ich gehe davon aus, dass alle V-Leute aus der Führungsebene abgezogen sind." Högl appelierte, jetzt sehr engagiert in dem Verbotsverfahren voranzugehen. "Wir wollen diese NPD verbieten, und deshalb muss dieses Verbotsverfahren ganz konsequent geführt werden - von den Bundesländern, von der Bundesregierung und vom Bundestag."

Sie verstehe Innenminister Friedrich "überhaupt nicht". Entweder habe "er Zweifel, dann darf er es nicht beantragen, oder er hat keine Zweifel, dann muss er es auch ordentlich machen". Es könne nicht sein, dass Friedrich "so zögert und zaudert".

Robin Lautenbach (ARD) zur Haltung der Regierung beim NPD-Verbotsantrag
tagesschau 17:00 Uhr, 06.12.2012

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Doch nicht nur Friedrich äußert sich zurückhaltend. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger betonte, die Risiken seien seit "dem Scheitern des ersten Verbotsverfahrens nicht unbedingt geringer geworden". Der Zeitung "Die Welt", sagte sie, die Bundesregierung sei gut beraten, sich eine eigene Meinung zu bilden. Auch im Bundestag gebe es große Zweifel, meinte die FDP-Politikerin. Das V-Leute-Problem sei "noch nicht sicher ausgeräumt".

"Kein Vielleicht mehr"

Die Innenminister der Länder hatten ein klares Signal der Regierung gefordert. NRW-Innenminister Ralf Jäger betonte, die vorliegende Materialsammlung enthalte "viele aktuelle Belege, die zeigen, dass die NPD aggressiv-kämpferisch gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung vorgeht und das friedliche Zusammenleben der Menschen in Deutschland gefährdet", erklärte der SPD-Politiker. "Ein Verbotsverfahren ist ein wichtiges Zeichen, dass unser Rechtsstaat konsequent gegen Verfassungsfeinde vorgeht." Der Kampf gegen den Rechtsextremismus müsse auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen entschieden fortgeführt werden.

Jäger kritisierte ebenfalls, dass Bundesinnenminister Friedrich immer noch keine klare Position bezogen habe. "Nach sieben Monaten Zusammentragen und Sichten des Materials kann es nun kein Vielleicht mehr geben. Ja oder Nein - das hätte ich auch von Herrn Friedrich erwartet."

Bundesländer wollen neues NPD-Verbotsverfahren
tagesthemen 22:15 Uhr, 06.12.2012, Jo Goll, ARD Berlin

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Bundesinnenminister Friedrich steht einem neuen Verbotsantrag skeptisch gegenüber. Er verwies vor der Ministerkonferenz auf das Risiko, durch das Verfahren in Karlsruhe eine Partei wiederzubeleben, "die ohnehin am Boden liegt". Nach der Empfehlung seiner Länderkollegen äußerte er sich gleichzeitig vorsichtig optimistisch. Die Chance auf einen Erfolg des Verbotsantrags beim Bundesverfassungsgericht sei größer als das Risiko zu verlieren. Zugleich betonte Friedrich: "Jetzt geht es darum, auch zu berücksichtigen, welche Risiken noch bestehen." Es gebe juristische Risiken, aber auch politische.

Über ein Parteienverbot kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Laut Grundgesetz gilt eine Partei als verfassungswidrig, wenn sie darauf abzielt, "die freiheitliche demokratische Verfassungsordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen." Die Innenminister haben dazu nun Material auf mehr als 1000 Seiten zusammengetragen.

Stand: 06.12.2012 16:30 Uhr

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