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Bundesjustizministerin äußert Zweifel

Gefährdet Aktenschredderei das NPD-Verbotsverfahren?

Kann der Aktenschredder-Skandal beim Bundesamt für Verfassungsschutz die Bemühungen um ein neues NPD-Verbotsverfahren durchkreuzen? Entsprechende Befürchtungen heizen die Debatte wieder an. Den Anfang machte der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl: Ein Verfahren habe sich "so gut wie erledigt". Seine Begründung: "Das Material des Verfassungsschutzes, das dem Bundesverfassungsgericht in einem NPD-Verbotsverfahren vorgelegt wird, ist natürlich angreifbarer als früher", sagte Uhl in einem Zeitungsinterview. Die Anwälte der NPD würden sich die Affäre zunutze machen, um die Glaubwürdigkeit des Verfassungsschutzes und seiner Quellen in Zweifel zu ziehen, sagte Uhl. Dem sei schwer zu begegnen.

Der Eingang des Bundesamtes für Verfassungsschutz
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Im Bundesamt für Verfassungsschutz sind...

Aktenvernichtung
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... Akten mit Bezug zum Neonazi-Trio vernichtet worden.

Das FDP-geführte Bundesjustizministerium griff die Bedenken auf. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sah zwar nicht ganz so schwarz wie ihr Kollege Uhl, aber sie teilte seine Bedenken: "Ob das Schreddern von Akten auf ein Verbotsverfahren Einfluss hätte, muss gründlich geprüft werden. Ein zweites Scheitern des NPD-Verbots wäre ein Desaster."

Widerspruch der Innenminister

Mehrere Innenminister warnten dagegen davor, die Vorbereitung des Verbotsverfahrens in Frage zu stellen, darunter der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Lorenz Caffier (CDU) aus Mecklenburg-Vorpommern. Er will an dem Zeitplan festhalten, im Dezember über einen zweiten Anlauf zu befinden. "Schon die offen zugänglichen Materialien zum Wirken der NPD belegen klar, dass sie in aggressiv-kämpferischer Weise versuchen, die freiheitliche demokratische Grundordnung abzuschaffen", sagte Caffier.

NPD-Verbotsverfahren
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Die Innenminister der Länder wollen am Zeitplan für das NPD-Verbotsverfahren festhalten.

Der rheinland-pfälzische Ressortchef Roger Lewentz nannte es "ziemlich an den Haaren herbeigezogen", einen Zusammenhang zwischen der Vernichtung von Rechtsextremismus-Akten beim Verfassungsschutz und den Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens herzustellen. Maßgebend für eine Entscheidung über ein neues Verfahren seien die gesammelten Erkenntnisse. "Die Innenministerkonferenz und die Ministerpräsidentenkonferenz werden sich Anfang Dezember mit den Erfolgsaussichten eines NPD-Verbotsverfahrens befassen", sagte der SPD-Politiker. "Ich sehe keinen Anlass, von dem verabredeten Vorgehen abzuweichen."

Nicht ernst gemeint?

Scharfe Vorwürfe musste sich Uhl auch aus Schleswig-Holstein anhören: Wer als verantwortlicher Politiker so agiere wie Uhl, erwecke den Eindruck, dass er es mit einem Verbotsverfahren womöglich nicht ernst meine", sagte Innenminister Andreas Breitner (SPD) dem "Hamburger Abendblatt". Und Hamburgs Innensenator Michael Neumann (SPD) warnte davor, Ausreden zu suchen, warum ein Verbotsantrag schwierig sei.

Die Innenminister von Bund und Ländern hatten sich im März darauf verständigt, bis Herbst systematisch Beweise gegen die NPD zu sammeln und möglicherweise schon dann über ein neues Verbotsverfahren zu entscheiden. Gleichzeitig wurden die V-Leute in der NPD-Führung abgeschaltet, die dafür verantwortlich waren, dass der erste Anlauf zu einem Verbot 2003 scheiterte.

Schallende Ohrfeige

Auch die Grünen warnten, das NPD-Verbotsverfahren kaputt zu reden. Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin sagte, wenn die Verfassungsschutz-Affäre das Vorhaben gefährde, dann sei dies eine schallende Ohrfeige für die Koalition und besonders die Union. "Sollte ein Verbotsverfahren wegen der Aktenvernichtung scheitern, würde der Innenminister dafür eine schwere Verantwortung tragen."

Stand: 24.07.2012 18:36 Uhr

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