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Urteil zu Fehlern im Rechenschaftsbericht
NPD muss 2,5 Millionen Euro Strafe zahlen
Die rechtsextreme NPD muss wegen Fehlern in ihrem Rechenschaftsbericht 2007 gut 2,5 Millionen Euro an den Bundestag zahlen. Mit einer entsprechenden Entscheidung änderte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg das erstinstanzliche Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts ab, wonach die NPD lediglich 1,27 Millionen Euro hätte zahlen müssen. Gegen das Urteil ließ der OVG-Senat allerdings die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu.
In der Urteilsbegründung des OVG heißt es, der Bundestag habe zu Recht in dem NPD-Bericht Unrichtigkeiten in Höhe von gut 1,25 Millionen Euro festgestellt - mit der Folge, dass die Rechtsextremen nun nach den Bestimmungen des Parteiengesetzes den doppelten Betrag an den Deutschen Bundestag zahlen müssten. Das Verwaltungsgericht war hingegen nach Bundestagsangaben von Unrichtigkeiten in dem NPD-Bericht in Höhe knapp nur 636.000 Euro und damit von einer Zahlungsverpflichtung der Partei in Höhe von 1,27 Millionen Euro ausgegangen.
In punkto "Verhältnismäßigkeit der Strafe" hatte der Vorsitzende Richter allerdings im Verfahren Bedenken geäußert. Er verwies darauf, dass das Gesetz bei der Sanktion nicht unterscheide, ob eine Partei sich "mit unlauteren Mitteln Gelder erschleicht" oder - wie die NPD im verhandelten - "Ordnungsverstöße in der Zusammenstellung macht". Diesbezüglich gebe es bisher keine höchstrichterliche Rechtsprechung.
Schatzmeister in Haft
NPD-Chef Udo Voigt hatte im Verfahren auf die Probleme bei der Erstellung des Rechenschaftsberichtes durch die Festnahme des damaligen Bundesschatzmeisters der NPD, Erwin Kemna, im Jahr 2008 verwiesen. Damals seien alle Unterlagen beschlagnahmt worden, sagte der Parteichef. Bereits 2008 hatte die NPD staatliche Zuschüsse über 870.000 Euro an die Bundestagsverwaltung zurückzahlen müssen, weil die Partei in den Rechenschaftsberichten der Jahre 1997 bis 1999 Spendenangaben falsch ausgewiesen hatte.
Stand: 23.05.2011 17:02 Uhr
