Seitenueberschrift

Bundesverfassungsgericht

Partei scheitert mit Antrag in Karlsruhe

Verfassungsrichter lassen NPD abblitzen

Die rechtsextreme NPD ist mit ihrem Versuch gescheitert, ihre Verfassungstreue vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Eine solche Feststellung sei im Gesetz nicht vorgesehen, entschieden die Karlsruher Richter. Mit dem Antrag wollte sich die NPD nach eigenen Angaben dagegen wehren, "dass fortwährend die Verfassungswidrigkeit behauptet wird, ohne jedoch einen Verbotsantrag zu stellen".

Verfassungsrichter lehnen Antrag der NPD ab
A. Meyer, ARD Berlin
05.03.2013 16:00 Uhr

Download der Audiodatei

Wir bieten dieses Audio in folgenden Formaten zum Download an:

Hinweis: Falls die Audiodatei beim Klicken nicht automatisch gespeichert wird, können Sie mit der rechten Maustaste klicken und "Ziel speichern unter ..." auswählen.

Berufung auf Artikel 19 des Grundgesetzes

Die Partei hatte sich in ihrem Antrag auf Artikel 19 des Grundgesetzes berufen. Darin heißt es: "Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen." Die NPD hatte argumentiert, die Diskussionen über ihre mögliche Verfassungswidrigkeit wirkten sich wie ein faktisches Parteiverbot aus. Als Beispiele hatte sie genannt, dass Kommunen ihre Hallen für Parteiveranstaltung nicht mehr zur Verfügung stellten und Banken Parteikonten kündigten. Ohne dass ein Verbotsantrag vorliege, könne sich die Partei dagegen jedoch kaum wehren. Denn sie sei damit überfordert, gegen jeden einzelnen Vorgang zu klagen.

Das Gericht erklärte nun, Parteien müssten sich die Einschätzung gefallen lassen, dass sie verfassungsfeindlich seien. Staatliche Stellen dürften sachlich über das Für und Wider eines Parteiverbotsverfahrens diskutieren. Falls sich die NPD von Behörden in ihrem politischen Handeln gehindert sehe, sei es ihr zuzumuten, sich dagegen im jeweiligen Einzelfall vor Gericht zu wehren, betonten die Richter. Dies gelte auch für die Beobachtung durch den Verfassungsschutz oder die Überprüfung der Verfassungstreue angehender Beamter. Wenn die NPD aus Misserfolgen bei solchen Verfahren schließe, sie bekomme keinen Rechtsschutz, dann ist dies laut Karlsruhe "nicht nachvollziehbar". Die NPD müsse sich ansonsten mit "den Mitteln des Meinungskampfes" begnügen, heißt es in dem Beschluss. Inhaltlich äußerten sich die Richter nicht dazu, ob die Partei möglicherweise verfassungswidrig ist.

Bereits im Dezember hatte der NPD-Vorsitzende Holger Apfel angekündigt, dass seine Partei den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anrufen werde, falls Karlsruhe den Antrag zurückweise.

Verbotsantrag soll bald in Karlsruhe eingehen

Im Dezember 2012 hatte der Bundesrat beschlossen, einen neuen NPD-Verbotsantrag in Karlsruhe zu stellen. Dieser soll in den kommenden Monaten beim Gericht eingehen. In der vergangenen Woche hatte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) für Verwirrung gesorgt. Er kündigte zunächst einen weiteren, eigenen Verbotsantrag der Regierung an, kassierte seine Äußerung aber kurz später. "Es gibt keinerlei Festlegung der Bundesregierung, ob es einen Antrag der Bundesregierung zum NPD-Verbotsverfahren geben wird oder nicht", betonte der Minister. Bis Ende März will sich die Regierung nun festlegen.

Ein erstes Verbotsverfahren gegen die NPD war 2003 in Karlsruhe gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hatte damals unter anderem kritisiert, dass viele belastende Informationen von V-Leuten der Verfassungsschutzbehörden in NPD-Führungsgremien stammten. Diesmal sei das Material ausschließlich aus öffentlich zugänglichen Quellen geschöpft worden, teilte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Lorenz Caffier aus Mecklenburg-Vorpommern, mit. Er begrüßte die "souveräne Entscheidung" des Gerichts: "Die Scheinheiligkeit, mit der die NPD vor das Bundesverfassungsgericht zog", sei "Demagogie in Reinkultur", sagte Caffier dem NDR. Er sei nun mehr denn je überzeugt davon, "dass wir gute Chancen auf ein Verbot der NPD haben".

ARD-Rechtsexperte F. Bräutigam zum gescheiterten NPD-Antrag
tagesschau 12:00 Uhr, 05.03.2013

Download der Videodatei

Wir bieten dieses Video in folgenden Formaten zum Download an:

Hinweis: Falls die Videodatei beim Klicken nicht automatisch gespeichert wird, können Sie mit der rechten Maustaste klicken und "Ziel speichern unter ..." auswählen.

Stand: 05.03.2013 12:01 Uhr

Ihre Meinung - meta.tagesschau.de

34 Kommentare zur Meldung. Kommentierung der Meldung beendet.

Darstellung: