Seitenueberschrift

NPD-Verbotsverfahren

Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik

NPD lässt Karlsruhe Verfassungstreue prüfen

Inmitten der Diskussion über ein neues NPD-Verbotsverfahren versucht die rechtsextreme Partei, den Spieß umzudrehen. Sie beantragte beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu prüfen, ob sie sich politisch im Rahmen der Verfassung bewege.

Ein Gerichtssprecher bestätigte den Eingang des Antrags, der in der Geschichte der Bundesrepublik bislang einmalig ist. Wann das Gericht darüber entscheiden und wie lange dies dauern wird, ist offen.

Christoph Kehlbach (SWR) zum Antrag der NPD
nachtmagazin 0:00 Uhr, 14.11.2012

Download der Videodatei

Wir bieten dieses Video in folgenden Formaten zum Download an:

Hinweis: Falls die Videodatei beim Klicken nicht automatisch gespeichert wird, können Sie mit der rechten Maustaste klicken und "Ziel speichern unter ..." auswählen.

Berufung auf Artikel 19 des Grundgesetzes

Die NPD begründete ihr Vorgehen damit, dass ihre Rechte durch die ständigen Behauptungen, sie sei verfassungswidrig, verletzt würden. Der Antrag richtet sich gegen die drei Verfassungsorgane Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat. Die Partei beruft sich auf Artikel 19 des Grundgesetzes, in dem es heißt: "Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen." Dies sieht die NPD mit den ständigen Angriffen auf sich gegeben.

Der Bund und die Länder sollten deshalb entweder Beweise für die Verfassungswidrigkeit vorlegen und einen Verbotsantrag stellen oder ihre öffentlichen Zweifel an der Verfassungstreue der NPD unterlassen. Der NPD-Vorsitzende Holger Apfel kündigte an, dass seine Partei den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anrufen werde, falls Karlsruhe den Antrag zurückweise.

Entscheidung über Verbotsverfahren Anfang Dezember

Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat wollen Anfang Dezember über ein Verbotsverfahren gegen die NPD entscheiden. Derzeit sichten Vertreter von Bund und Ländern dafür die mehr als 1400 Seiten umfassenden Unterlagen, die in den vergangenen Monaten zusammengetragen worden sind. Sie gehen so gründlich vor, weil 2003 ein erstes Verbotsverfahren scheiterte.

Das Bundesverfassungsgericht hatte damals unter anderem kritisiert, dass viele belastende Informationen von V-Leuten der Verfassungsschutzbehörden in NPD-Führungsgremien stammten. Diesmal sei das Material ausschließlich aus öffentlich zugänglichen Quellen geschöpft worden, teilte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Lorenz Caffier aus Mecklenburg-Vorpommern, vor kurzem mit.

Stand: 13.11.2012 17:27 Uhr

Ihre Meinung - meta.tagesschau.de

51 Kommentare zur Meldung. Kommentierung der Meldung beendet.

Darstellung: