NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe Gericht will Belege für V-Mann-Verzicht

Stand: 23.03.2015 17:52 Uhr

Im NPD-Verbotsverfahren muss der Bundesrat nacharbeiten: Das Bundesverfassungsgericht fordert mehr Belege, dafür, dass in der Klage kein Material von V-Leuten aus der NPD verwendet wurde. Die Innenminister haben nun zwei Monate Zeit.

Die Vorgabe war klar: Das Material für das NPD-Verbotsverfahren sollte diesmal keine Informationen von V-Leuten enthalten. Die Innenminister gaben dafür eigens Testate ab. Doch das reicht dem Bundesverfassungsgericht offenbar nicht aus. Es verlangt vom Bundesrat, im NPD-Verbotsverfahren weitere Beweise zur Abschaltung von V-Leuten vorzulegen. Das geht aus einem Beschluss des Gerichts hervor, der heute veröffentlicht wurde.

Die obersten Richter fordern darin zusätzliche Beweise in mehreren Punkten. So soll die Länderkammer auch "darlegen und darstellen", wie sichergestellt worden sei, dass in der Klage keine Geheimdienstinformationen über die Prozessstrategie der NPD verwertet wurden. "Das werden wir hinkriegen", sagte der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger nach einer Tagung mit seinen Amtskollegen in Brüssel.

Ramelow fordert Aus für V-Leute

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow begrüßte die Forderung des Bundesverfassungsgerichts und wertete sie als Alarmzeichen. Die Linkspartei-Politiker appellierte an die Länder, klare Zeichen zu setzen und sich komplett von den V-Leuten zu trennen. Sein Bundesland will mit gutem Beispiel vorangehen und hatte vergangene Woche als erstes Bundesland angekündigt, das "System mit Verfassungsschutz-Spitzeln" abschaffen zu wollen.

Der erste NPD-Verbotsversuch scheiterte

2003 war der erste Anlauf für ein Verbot der NPD gescheitert, bevor die Richter überhaupt urteilen konnten, ob die rechtsextreme Partei verfassungswidrig sei. Grund waren damals Bedenken des Gerichts wegen des Einsatzes von V-Leuten der Verfassungsschutzbehörden in der Partei. Die Richter hatten damals den Abzug aller V-Leute aus der NPD-Führungsebene als Voraussetzung für ein Verbotsverfahren genannt, weil ansonsten unklar bleibe, ob Belastungsmaterial womöglich von NPD-Funktionären stammt, die vom Verfassungsschutz ferngesteuert werden. Nun soll der Bundesrat bis zum 15. Mai die vom Gericht erbetenen Nachweise zum Abschalten der V-Leute erbringen.

Im Dezember 2013 unternahm der Bundesrat einen neuen Anlauf für ein Verbot. Für den Antrag gaben die Innenminister Testate ab - mit der Zusicherung, die gegen die NPD gesammelten Unterlagen seien frei von V-Mann-Informationen.

Nur die Länderkammer hat einen Verbotsantrag eingereicht. Gegen den Antrag hatte es von Anfang an Bedenken gegeben, die Erfolgsaussichten werden von Experten angezweifelt. Bundesregierung und Bundestag hatten sich dem Verbotsantrag nicht angeschlossen.