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Kein Antrag der Bundesregierung

Kabinett sagt Nein zu eigenem NPD-Verbotsantrag

Die Bundesregierung stellt beim Bundesverfassungsgericht keinen Antrag für ein Verbot der rechtsextremen NPD. In einem vom Kabinett gefassten Beschluss heißt es, die Regierung halte "einen zusätzlichen eigenen Verbotsantrag für nicht erforderlich".

Die Entscheidung der Bundesländer für ein Verbotsverfahren werde aber "mit Respekt zur Kenntnis" genommen. Die Bekämpfung und Ächtung des Rechtsextremismus sei eine "politische und gesellschaftliche Daueraufgabe".

Die Bundesregierung werde auch künftig alles Erforderliche dafür tun. Die Regierung sagte dem Bundesrat für seinen Antrag zugleich Unterstützung auf anderem Wege zu. So will sie die Materialsammlung, die die Verfassungsfeindlichkeit der NPD belegen soll, gemeinsam mit den Ländern weiterentwickeln und um aktuelle Erkenntnisse ergänzen.

Nein von den FDP-Ministern

Teilnehmer einer Demonstration der Partei NPD
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Nun ist es offiziell: Die Regierung stellt keinen eigenen Antrag aufein NPD-Verbot

Vizekanzler und FDP-Chef Philipp Rösler hatte das Ergebnis der monatelangen Beratungen bereits am Montag vorweggenommen. Er hatte angekündigt, die FDP-Minister im Kabinett könnten einem eigenen NPD-Verbotsantrag der Regierung nicht zustimmen.

Offen ist nun, wie sich der Bundestag verhält. Die SPD-Fraktion setzt sich vehement dafür ein, dass das Parlament einen eigenen Antrag beschließt, und will dazu einen eigenen Vorstoß einbringen. Die Linksfraktion und die Grünen sind in der Frage gespalten. Die Aussichten sind dürftig: Die Spitzen der Unions-Fraktion haben bereits durchblicken lassen, nach dem Kabinettsvotum sei es schwierig, unter den Abgeordneten von CDU und CSU eine Mehrheit für einen Verbotsantrag zu erreichen.

Letztes Verbotsverfahren vor zehn Jahren

Die Länder hatten im Dezember im Bundesrat beschlossen, einen neuen Anlauf für ein Verbot der NPD zu starten. Anfang des Jahrtausends waren Regierung, Parlament und Länderkammer noch zusammen vor das Bundesverfassungsgericht gezogen - der Antrag scheiterte allerdings 2003, weil Informanten des Verfassungsschutzes damals auch in der Führungsebene der Partei tätig waren. Über die Verfassungswidrigkeit der NPD wurde gar nicht erst verhandelt.

Bundesregierung stellt keinen Antrag auf NPD-Verbot
tagesschau 12.00 Uhr, 20.03.2013, Markus Spieker, ARD Berlin

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Stand: 20.03.2013 10:30 Uhr

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