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Staatsanwaltschaft ermittelt nicht
Teppich-Affäre ist für Niebel strafrechtlich ausgestanden
In der Affäre um den Teppichkauf hat Bundesentwicklungsminister Dirk Niebel keine strafrechtlichen Konsequenzen mehr zu befürchten.
Die Staatsanwaltschaft Potsdam teilte mit, dass sie von der Aufnahme von Ermittlungen absehe. Die Prüfungen hätten "keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat ergeben". Niebel habe "zumindest nicht mit Wissen und Wollen" gegen Steuervorgaben verstoßen, damit liege kein Vorsatz vor.
Verzollung erfolgte erst Monate später
Niebel war in die Kritik geraten, nachdem er einen von ihm im März privat in Kabul erworbenen Teppich vom Chef des Bundesnachrichtendiensts in dessen Dienstjet nach Deutschland mitbringen ließ. Erst nach Bekanntwerden des Vorgangs hatte Niebel die Einfuhr des Teppichs Anfang Juni bei den deutschen Behörden zur Nachverzollung angemeldet. Die Staatsanwaltschaft sagte dazu, Niebel habe nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen annehmen können, dass Mitarbeiter seines Hauses oder "sonstige Bedienstete (Bundesnachrichtendienst)" die erforderlichen Zoll-Formalitäten veranlasst hätten.
Die Affäre hatte auch den Bundestag beschäftigt. Niebel hatte sich für den "Fehler" entschuldigt, den er selbst zu verantworten habe. Er bedauerte, dass BND-Chef Gerhard Schindler, der von einem zollfreien Gastgeschenk ausgegangen sei, dadurch in eine unangenehme Situation gebracht worden sei. "Niemand ärgert sich über diesen Vorgang mehr als ich", hatte Niebel gesagt.
Stand: 27.06.2012 11:13 Uhr
