Zur Haupt-Navigation der ARD.
Zum Inhalt.
Acht weitere Bundesländer haben im Januar 2008 ein Rauchverbot in Gaststätten eingeführt. Damit ist der Glimmstängel in Lokalen in elf Ländern grundsätzlich tabu. Im einzelnen unterscheiden sich die Verbotsregeln aber erheblich - eine Übersicht.
Bundesweite Nichtraucherschutzregeln: Bundesweit ist das Rauchen in öffentlichen Verkehrsmitteln, Bundesbehörden und dem Bundestag seit dem 1. September 2007 grundsätzlich verboten. Nichtraucherschutzgesetze für Gaststätten und Länderbehörden fallen allerdings in die Gesetzgebungskompetenz der einzelnen Bundesländer. Die Altersgrenze für den Verkauf von Tabak wird von 16 auf 18 Jahre erhöht. Minderjährigen ist das Rauchen in der Öffentlichkeit von nun an ganz untersagt. Bei Verstößen gegen die neuen Regelungen drohen Bußgelder zwischen fünf und 1000 Euro.
Baden-Württemberg: In Baden-Württemberg gibt es seit dem 1. August 2007 ein Rauchverbot. Dieses gilt in Gaststätten und öffentlichen Gebäuden. In Berufsschulen und Gymnasien darf allerdings die Schulkonferenz entscheiden, ob es weiterhin eine Raucherecke geben darf. Festzelte, Außengastronomie und Biergärten sind vom Rauchverbot ausgenommen.
Bayern: Der Freistaat hat das schärfste Nichtrauchergesetz Deutschlands. In Bayern ist das Rauchen in allen öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und Festzelten seit dem 1. Januar 2008 verboten. Auch die in anderen Bundesländern erlaubten Raucherzimmer darf es in der bayerischen Gastronomie nicht geben. Ausnahmen gibt es nur bei geschlossenen Gesellschaften. In Biergärten und im Außenbereich von Gaststätten darf weiter geraucht werden.
Berlin: In der Hauptstadt ist das Rauchen in öffentlichen Einrichtungen und Gaststätten seit dem 1. Januar untersagt. In Nebenräumen bleibt das Rauchen erlaubt. In Diskotheken gilt totales Rauchverbot.
Brandenburg: Das gleiche gilt für Brandenburg.
Lichtet sich der Nebel? Daten, Fakten und Hintergründe rund um den blauen Dunst [mehr]
Bremen: Auch in Bremen ist das Rauchen seit dem 1. Januar untersagt. In Nebenräumen der Gastronomie bleibt es erlaubt. Bei Verstößen droht eine Geldstrafe bis zu 2500 Euro.
Hamburg: In Hamburg trat das Nichtraucherschutzgesetz ebenfalls am 1. Januar in Kraft. Rauchen in Gaststätten und öffentlichen Gebäuden ist untersagt. Bei befristeten Veranstaltungen ist das Rauchen in Bier- und Festzelten erlaubt. Auch in Nebenräumen bleibt das Rauchen erlaubt. Bei Verstößen gegen das Gesetz droht ein Bußgeld bis zu 500 Euro.
Hessen: Hessen hat neben Baden-Württemberg und Niedersachsen bereits ein Nichtrauchergesetz. In Bier- und Festzelten bleibt das Rauchen bei befristeten Veranstaltungen erlaubt.
Mecklenburg-Vorpommern: Mecklenburg-Vorpommern hat das Rauchen in Gaststätten seit dem 1. Januar verboten. Bei Verstößen droht Rauchern eine Geldstrafe bis zu 500 Euro, Gastwirten bis zu 10.000 Euro. Das Bundesland hat prozentual die meisten Raucher in Deutschland. Dort raucht jeder Dritte.
[Hinweis: Sie benötigen das Flash-Plugin und aktiviertes Javascript um das Video zu sehen.]
Niedersachsen: Niedersachsen hat bereits am 1. August ein Rauchverbot eingeführt. Es gilt in allen öffentlichen Gebäuden sowie in Gaststätten und Diskotheken. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) klagt über Umsatzeinbußen besonders bei Kneipen mit einem Raum. Mit einer "Volksinitiative" will der niedersächsische Hotel- und Gaststättenverband Ausnahmen für kleine Kneipen erreichen. Das Deutsche Krebsforschungsinstitut hat in einer Vergleichsstudie zwischen Niedersachsen und Baden-Württemberg mit bereits existierendem Nichtraucherschutz sowie NRW und Sachsen in den beiden erstgenannten Ländern deutlich niedrigere Schadstoffbelastungen in Kneipen nachgewiesen.
Nordrhein-Westfalen: Nordrhein-Westfalen führt ein umfassendes Nichtrauchergesetz ab Juli 2008 ein. Allerdings darf schon seit dem 1. Januar in öffentlichen Gebäuden nicht mehr geraucht werden. Bei befristetem Veranstaltungen bleibt das Rauchen in Bier- und Festzelten erlaubt.
[Bildunterschrift: Heizpilze vor einem Lokal. Raucher sollen vor Nichtraucherlokalen nicht frieren. ]
Rheinland-Pfalz: In Rheinland-Pfalz gilt seit dem 15. Februar ein Rauchverbot in Gaststätten, Diskotheken und Tanzlokalen. Gegen das bereits verabschiedete Gesetz wurde allerdings eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Kneipenbesitzer erreichten damit, dass das Rauchverbot für inhabergeführte Ein-Raum-Gaststätten bis zu einer endgültigen Entscheidung ausgesetzt ist. In Bier- und Festzelten bleibt das Rauchen bei befristeten Veranstaltungen auch in Rheinland-Pfalz erlaubt.
Saarland: Im Saarland tritt das Nichtraucherschutzgesetz am 15. Februar in Kraft. Die saarländische SPD-Landtagsabgeordnete Petra Scherer sprach in diesem Zusammenhang von einem "Geschenk an die Narren". Auch im Saarland gibt es Ausnahmen. Erlaubt bleibt das Rauchen in inhabergeführten Eckkneipen, wenn der Wirt selbst bedient. Und in Bier- und Festzelten darf bei befristeten Veranstaltungen weitergeraucht werden.
Sachsen: In Sachsen tritt das Nichtraucherschutzgesetz zum 1. Februar 2008 in Kraft. Es gilt in allen öffentlichen Einrichtungen sowie in Gaststätten und Diskotheken. In Gaststätten-Nebenräumen ist das Rauchen weiterhin erlaubt. Auch in inhabergeführten Ein-Raum-Gaststätten darf nach einem Urteil vorläufig wieder gequalmt werden. Wer gegen das Verbot verstößt muss mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro rechnen.
Sachsen-Anhalt: Sachsen-Anhalt hat das Rauchverbot zum Jahreswechsel eingeführt. Betroffen sind alle öffentlichen Einrichtungen sowie Reha- und Sporteinrichtungen, Hotels, Gaststätten und Diskotheken. In Sachsen-Anhalt können Gastwirte mit mehreren Räumen ihren Hauptschankraum für Raucher freigeben. Bei Verstößen werden ab Juli 2008 Geldbußen fällig.
Schleswig-Holstein: Seit dem 1. Januar ist in Gaststätten und öffentlichen Gebäuden das Rauchen verboten. In Bier- und Festzelten bleibt das Rauchen bei befristeten Veranstaltungen erlaubt. Auch in Nebenräumen der Gastronomie darf weitergeraucht werden.
Thüringen: In Thüringen tritt das Rauchverbot im Juli 2008 in Kraft. Es gilt in Behörden, Gaststätten, Vereinshäusern, Spielkasinos sowie in Sport- und Kultureinrichtungen. Ausnahmen gelten für Nebenzimmer von Gaststätten sowie Diskotheken, sofern sich dort keine Tanzfläche befindet. Behördenleiter haben zudem die Möglichkeit, Raucherzimmer einzurichten.

Seit Neujahr gilt in den meisten Bundesländern ein umfassendes Rauchverbot. Wie finden Sie die neuen Maßnahmen zum Schutz von Nichtrauchern?
Die Landesrundfunkanstalten der ARD: BR, HR, MDR, NDR, Radio Bremen, RBB, SR, SWR, WDR,
Weitere Einrichtungen und Kooperationen: ARD Digital, ARTE, PHOENIX, 3sat, KI.KA, DLF/ DKultur, DW