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Debatte über Einnahmen von Abgeordneten

SPD will volle Transparenz bei Nebeneinkünften

Nebeneinkünfte von Politikern
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Die SPD verlangt volle Transparenz bei Nebeneinkünften von Politikern.

Die 620 Abgeordneten des Bundestags sollen nach dem Willen der SPD ihre Nebeneinnahmen künftig bis auf jeden "Euro und Cent" offenlegen. Die Einkünfte müssten detailliert beim Bundestagspräsidenten gemeldet und anschließend publik gemacht werden, heißt es in einem Eckpunkte-Papier der SPD-Fraktionsspitze, das der Nachrichtenagentur dpa und der "Süddeutschen Zeitung" vorlag.

Offengelegt werden müssten die Art der Nebentätigkeit, die Höhe des Honorars sowie der Name des Auftraggebers oder des Vertragspartners, für den der Abgeordnete tätig geworden sei. Weiter spricht sich die SPD für eine Begrenzung von Parteispenden aus. Notwendig sei eine Höchstgrenze von 100.000 Euro pro Spender im Jahr. Das Papier wurde nach Angaben aus der SPD vom geschäftsführenden Fraktionsvorstand verabschiedet. Wenn Abgeordnete Nebeneinkünfte verschweigen und sie auffliegen, soll ein Betrag in gleicher Höhe von ihrer Diät abgezogen werden. Am Mittwoch befasst sich die Rechtstellungskommission des Bundestags mit dem Thema.

Debatte über Einnahmen von Abgeordneten: Edda Müller mit Informationen
tagesschau24 11:15 Uhr, 16.10.2012

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Konsequenzen aus der Debatte über Steinbrück

Bisher müssen Abgeordnete ihre Einkünfte nur in drei Stufen veröffentlichen, ohne die genauen Beträge zu nennen. Angestoßen wurde die Debatte durch die hohen Nebeneinkünfte des SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück. Dieser hat in den vergangenen drei Jahren durch Vorträge mindestens mehrere Hunderttausend Euro verdient.

Er hat angekündigt, dass er über die geltenden Verhaltensregeln hinaus demnächst sein Durchschnittshonorar veröffentlichen wird. Daraus könnte sich in der Summe ergeben, dass er weit über eine Million Euro hinzuverdient haben könnte.

Offenlegung von Nebeneinkünften

Seit 2007 müssen Bundestagsabgeordnete alle bezahlten Tätigkeiten neben ihrem Mandat dem Bundestagspräsidenten melden. Auf der Internetseite des Bundestages ist dann nachzulesen, welche Einkünfte Abgeordnete neben ihren Diäten haben.

Der Abgeordnete muss danach jede Tätigkeit angeben, die ihm monatlich mehr als 1000 Euro oder jährlich mehr als 10.000 Euro einbringt. Die einmaligen und regelmäßigen Einkünfte werden in drei Gruppen unterteilt ­ monatlich von 1000 bis 3000 Euro, 3500 bis 7000 Euro oder darüber.

Aus dieser Regelung ergibt sich also eine gewisse Grauzone. Denn Vorträge etwa, für die mehr als 7000 Euro bezahlt werden, werden in der Liste nicht weiter differenziert, so dass offen bleibt, ob jemand dafür 8000 oder 80.000 Euro erhalten hat.

Obwohl die aktuelle Regelung 2005 auf den Weg gebracht wurde, können Bürger erst seit 2007 auf der Homepage des Bundestages die Nebeneinkünfte von Abgeordneten einsehen. Eine Klage von neun Parlamentarieren - aus der Unionsfraktion, der FDP und der SPD - hatte das gesetzliche Vorhaben verzögert.

Stand: 15.10.2012 19:22 Uhr

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