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21.11.2009

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BGH-Urteil: Übersetzte Nazi-Parolen sind in der Regel straffrei

Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs

Übersetzte Nazi-Parolen sind in der Regel straffrei

Sichergestelltes Propagandamaterial der in Deutschland verbotenen Gruppierung "Blood & Honour".  (Foto: AP) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Sichergestelltes Propagandamaterial der in Deutschland verbotenen Gruppierung "Blood & Honour". ]
Nazi-Parolen sind künftig in der Regel nicht mehr strafbar, wenn sie in eine andere Sprache übersetzt sind. Das folgt aus einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Namen der in Deutschland verbotenen rechtsextremistischen Organisation "Blood & Honour".

Bei dem Namen handelt es sich um die deutsche Übersetzung der Hitlerjugendparole "Blut und Ehre" - in Deutschland ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation, dessen Verwendung strafbar ist. Laut dem jetzt gefällten Urteil ist die charakteristische Prägung von Nazi-Parolen aber nicht nur durch ihren Sinngehalt, sondern auch durch die deutsche Sprache geprägt. Deshalb stelle eine Übersetzung in eine andere Sprache eine "grundlegende Verfremdung" dar, die nicht von der Strafvorschrift erfasst werde.

Neue "Spielwiese für rechtsextremistische Organisationen"

Der Senat sei sich bewusst, dass mit dieser Entscheidung eine "Spielwiese für rechtsextremistische Organisationen" verbunden sei, NS-Parolen in andere Sprachen zu übersetzen, sagte der Strafsenatsvorsitzende Jörg Peter Becker bei der Urteilsverkündung. Allerdings könne es das Strafrecht allein nicht schaffen, NS-Gedankengut aus dem öffentlichen Raum zu verbannen.

Grundsätzlich folge aus dem Urteil, dass übersetzte Nazi-Parolen künftig nur noch sehr eingeschränkt mit Strafe bedroht sind. Wollte man Übersetzungen in geläufige Sprachen als strafwürdig einstufen, weil der Inhalt der Parolen weithin verstanden werde, "dann würden wir uns auf ein Hase-und-Igel-Spiel einlassen" - weil die entsprechenden Gruppen dann auf weniger verbreitete Sprachen ausweichen würden, so die Urteilsbegründung.

Urteil des Landgerichts Gera aufgehoben

Das Karlsruher Gericht hob mit seiner Entscheidung ein Urteil des Landgerichts Gera auf. Der Angeklagte war im September 2005 mit 100 T-Shirts mit der Aufschrift "Blood & Honour" sowie weiteren rechtsextremen Aufdrucken erwischt und deshalb zu einer Geldstrafe von 4200 Euro wegen Verwendens von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation verurteilt worden.

In der Neuauflage des Prozesses ist laut BGH aber dennoch eine Verurteilung möglich. Denn der Angeklagte hatte mit den sichergestellten T-Shirts möglicherweise die verbotene Organisation "Blood & Honour" unterstützt. Zudem könnte der Schriftzug als verbotenes Symbol eingestuft werden, falls er ähnlich dem aus Runen zusammengesetzten Kürzel "SS" grafisch gestaltet ist.

(Az: 3 StR 228/09)

Stand: 13.08.2009 13:03 Uhr
 

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