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Bundestag debattiert neues Mietrecht

Auf wessen Kosten geht die Gebäudedämmung?

Mehr Motivation, weniger Rechte: Wenn ein Vermieter sein Gebäude energetisch saniert, soll der Mieter zukünftig die Miete auch in den ersten drei Monaten in voller Höhe zahlen. Im Bundestag gingen die Meinungen über die geplante Änderung des Mietrechts auseinander.

Von Lothar Lenz, WDR, ARD Berlin

Drei Monate lang müssen Mieter künftig mit Lärm und Schmutz leben, wenn der Vermieter die Wohnung modernisiert. Eine Mietminderung wegen einer energetischen Sanierung schließt der Gesetzentwurf der Bundesregierung für diese Frist aus. Im Gegenteil: Elf Prozent der Sanierungskosten soll der Vermieter auf die Miete umlegen können, wenn durch dichtere Fenster, eine neue Heizung oder ein gedämmtes Dach tatsächlich die Heizkosten sinken.

Bundesregierung will Mietminderung im Sanierungsfall einschränken
tagesschau 14:00 Uhr , 27.09.2012, Tim Herden, ARD Berlin

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Regierung und Opposition streiten über Vor- und Nachteile

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte bei der ersten Lesung im Bundestag, die Sanierung der rund 24 Millionen Mietwohnungen in Deutschland sei ein entscheidender Baustein bei der Energiewende. Vermieter hätten künftig mehr Rechtssicherheit bei der Entscheidung, in ihre Wohnungen zu investieren. Auch die andere Seite profitiere. Günstigere Nebenkosten durch geringeren Energieverbrauch kämen dem Mieter zugute.

Der SPD-Rechtsexperte Ingo Egloff warf der Bundesregierung dagegen vor, sie wolle Mietern ihre Rechte abschneiden. Auch mache das Gesetz nicht klar, wann der Mieter einen Umbau dulden müsse und wann er die Miete mindern dürfe. Egloff befürchtete "nur neue Spielwiesen für Anwälte": "Ist es Instandsetzung? Ist es normale Modernisierung? Ist es energetische Gebäudesanierung? Bei den ersten beiden Sachen hat man Mietminderungsrecht, bei letzterer nicht!"

Schlagabtausch zur Mietrechtsnovelle
L. Lenz, ARD Berlin
27.09.2012 13:29 Uhr

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Mietnomaden: Massenphänomen oder Einzelfall?

Umstritten zwischen Regierung und Opposition blieb auch, ob Wohnungsvermieter künftig besser vor sogenannten Mietnomaden geschützt werden müssen. Wer seine Kaution oder die Miete länger schuldig bleibt, der soll nach dem Gesetz schneller vor die Tür gesetzt werden können. Union und FDP sehen darin einen besseren Schutz des Wohnungseigentums, das in Deutschland überwiegend in privater Hand sei.

SPD und Linke nannten das Gesetz in diesem Punkt "unanständig". Es gebe in der Praxis nur sehr wenige Fälle von Mietnomadentum. Wer seine Miete nicht zahlen könne, sei in einer Notlage und brauche Hilfe und keine Zwangsräumung. 

Stand: 27.09.2012 15:26 Uhr

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