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EU und USA unterzeichnen Fluggastdaten-Abkommen

Luftverkehr

EU und USA unterzeichnen Fluggastdaten-Abkommen

 (Foto: picture-alliance/ dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Auch in Europa sollen künftig Daten von Fluggästen gesammelt werden. ]
Die Europäische Union und die USA haben das überarbeitete Flugpassagierdaten-Abkommen unterzeichnet, das am 1. August in Kraft treten soll. Nachdem die Vereinbarung in der Europäischen Union alle Hürden genommen hatte und unterschrieben worden war, setzt nun der US-Heimatschutzminister Michael Chertoff in Washington seine Unterschrift unter das Abkommen. Die Vereinbarung war Ende Juni kurz vor Ablauf der deutschen Ratspräsidentschaft von den EU-Regierungen beschlossen worden. Chertoff würdigte das Abkommen als ein wichtiges Instrument, um potenziell gefährlich Passagiere auf Transatlantik-Flügen aufzuspüren.

Umfang hat sich offenbar kaum verringert

Aus dem Papier geht hervor, dass sich der Umfang der an die US-Sicherheitsbehörden übermittelten Daten europäischer Flugpassagiere gegenüber der bisherigen Regelung kaum verringern wird. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft hatte das neue Abkommen als Fortschritt gewertet, weil die Zahl der übermittelten Datensätze von maximal 34 auf höchstens 19 sinke.

Allerdings sind diese 19 Punkte nur Oberkategorien. Laut einer Mitteilung der EU von Mitte Juli kann Anzahl und Inhalt der Felder mit Informationen in einem Fluggastdatensatz je nach Fluggesellschaft und Fluggast variieren und bis zu 60 Felder und untergeordnete Felder aufweisen.

Datenschützer und einige EU-Parlamentarier kritisieren denn auch das neue Abkommen. Sie vergleichen die alten und die neuen Daten-Listen und bemängeln, dass die Daten im Wesentlichen nur umgruppiert und neu geordnet wurden. Tatsächlich gestrichen sind nur vier Informationen.

Allerdings werden zusätzlich die Regelungen für den Umgang mit besonders sensiblen Daten verschärft; die US-Behörden verpflichten sich, nur noch in Extremfällen darauf zuzugreifen. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Essenswünsche, die Rückschlüsse auf die Religion des Reisenden ermöglichen. Die erhobenen Daten können von den US-Behörden 15 Jahre gespeichert werden.

Gericht kippte erstes Abkommen

Kurz nach den Anschlägen vom 11. September 2001 hatte die US-Regierung verfügt, dass bereits vor der Einreise in die USA Informationen über die Reisenden den US-Sicherheitsbehörden bekannt sein müssten. EU und USA hatten daraufhin im Mai 2004 ein erstes Abkommen zur Übermittlung von Fluggastdaten unterzeichnet. Der Europäische Gerichtshof kippte die Vereinbarung zwei Jahre später, weil der Vertrag auf keiner geeigneten Rechtsgrundlage gestanden habe.

Schäuble will EU-Datenbank aufbauen

 (Foto: dpa) [Bildunterschrift: Kompromiss mit den USA ausgehandelt: Innenminister Schäuble ]
Nach der neuen Einigung über das Abkommen mit den USA hatte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble angekündigt, auch in Europa sollten künftig die Daten von Fluggästen ausgetauscht und gesammelt werden. Er begründete dies mit der anhaltenden Terrorgefahr. Schäuble hatte das neue Abkommen als Vertreter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft mit US-Heimatschutzminister Michael Chertoff und EU-Justizkommissar Franco Frattini ausgehandelt.

Stand: 27.07.2007 07:15 Uhr
 

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