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Bundestag beschließt Gesetz zum Schutz vor Stalking
Bundestag beschließt Gesetz zum Schutz vor Stalking

"Keine Privatsache, sondern strafwürdiges Unrecht"

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb) [Bildunterschrift: Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ]
Opfer von systematischen Nachstellungen und Belästigungen können strafrechtlich besseren Schutz erwarten. Der Bundestag verabschiedete mit Koalitionsmehrheit ein Gesetz gegen das so genannte Stalking. Justizministerin Brigitte Zypries sprach von einem guten Tag für den Opferschutz. Das Gesetz signalisiere eindeutig: "Stalking ist keine Privatsache, keine Sache von verschmähten Liebhabern, sondern strafbares Unrecht." Die Betroffenen müssten vom Staat raschen und wirksamen Schutz erfahren, betonte Zypries. Die SPD-Politikerin lobte den von Bund und Ländern erarbeiteten Kompromiss als gute Lösung mit Augenmaß.

Bis zu zehn Jahre Haft in schweren Fällen

Systematischer privater Terror, fortgesetzte Bedrohung, Belästigung und Verfolgung trifft zumeist Frauen. Oft steckt der ehemalige Partner dahinter, und nicht selten endet das Drama tödlich. Das Gesetz gibt eine ausführliche Definition von Stalkiing und stuft es als Straftat ein, wenn die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend beeinträchtigt ist. Je nach Schwere drohen Geldstrafen oder Haft von drei Monaten bis zehn Jahren. Bei Wiederholungsgefahr kann ein Stalker künftig auch in Untersuchungshaft genommen werden, bevor er sein Opfer erneut schwerwiegend schädigen kann.

Opposition hat verfassungsrechtliche Bedenken

Die Opposition begrüßte zwar das Ziel, die Opfer besser zu schützen, brachte aber verfassungsrechtliche Bedenken beispielsweise gegen die so genannte Deeskalationshaft vor. Gefordert wurden auch Ausnahmen für Journalisten, damit nicht hartnäckige Recherche als Stalking unterbunden werde. Zypries lehnte dies ab. "Wir wollen keine Paparazzi-Klausel", erklärte sie. Wer sich presserechtlich korrekt verhalte, sei kein Stalker.

Der englische Begriff Stalking stammt aus der Jägersprache und bedeutet "heranpirschen". Im angelsächsischen Recht, aber auch in Belgien ist Stalking mit Strafe bedroht.

Stand: 30.11.2006 16:51 Uhr
 

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