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[Bildunterschrift: Innenminister Wolfgang Schäuble ]
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat seinen umstrittenen Vorstoß verteidigt, mit Hilfe einer Grundgesetzänderung den Abschuss entführter Passagierflugzeuge zu erlauben. Sein Vorschlag, den Verfassungsartikel 87a entsprechend zu erweitern, sei fachlich innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, so der CDU-Politiker. "Ob man es machen will, muss nun in der Koalition entschieden werden", sagte er mit Blick auf ablehnende Äußerungen der Opposition und des Koalitionspartners SPD. Es sei "keine Lösung und unverantwortlich", den Extremfall ungeregelt zu lassen, ob und unter welchen Umständen die Bundeswehr ein entführtes Flugzeug abschießen darf. Zudem setze er mit dem Vorschlag lediglich die Vorgabe des Koalitionsvertrags zwischen Union und SPD um.
Mehrere SPD-Politiker hatten den Vorstoß scharf kritisiert. Die stellvertretende SPD-Chefin Ute Vogt sprach von einer "verwegenen Idee". Die SPD-Innenexpertin betonte, es sei "nicht möglich, das Grundgesetz so zu zerkneten, dass ein 'Quasi-Verteidigungsfall' herauskommt". Sie sehe "keine Chance", dass die SPD-Bundestagsfraktion einem solchen Luftsicherheitsgesetz zustimme.
[Bildunterschrift: Sebastian Edathy ]
Ähnlich äußerte sich der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, der SPD-Politiker Sebastian Edathy. Man könne das Urteil des Bundesverfassungsgerichts "nicht besonders gut finden, aber man kann es nicht durch die Hintertür umgehen", sagte Edathy im Deutschlandfunk. Die Entführung eines Verkehrsflugzeuges bedrohe nicht die Existenz Deutschlands und sei damit etwas völlig anderes als ein Verteidigungsfall. Schäubles Vorhaben sei nicht mehrheitsfähig.
Der frühere FDP-Politiker Burkhard Hirsch wertete Schäubles Plan als "Aufkündigung der Verfassung" und drohte mit einer erneuten Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Gericht hatte im Februar 2006 eine erste Version des Luftsicherheitsgesetzes für verfassungswidrig erklärt.
Schäuble hatte der "Süddeutschen Zeitung" die in seinem Ministerium "auf Fachebene" erarbeiteten Pläne erläutert. Demnach sollen in einem "Quasi-Verteidigungsfall" die Regeln des Kriegsvölkerrechts gelten, etwa die Regeln des Genfer Abkommens zum Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte. Dann sind nur Angriffe verboten, "die in keinem Verhältnis zu erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteilen stehen".
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