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13.03.2010

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Inland
"Keine Chance" für Abschuss-Regelung
Schäuble verteidigt Pläne für Luftsicherheitsgesetz
"Den Extremfall nicht zu regeln ist unverantwortlich"

Schäuble verteidigt Luftsicherheits-Pläne

Wolfgang Schäuble Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Innenminister Wolfgang Schäuble ]
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat seinen umstrittenen Vorstoß verteidigt, mit Hilfe einer Grundgesetzänderung den Abschuss entführter Passagierflugzeuge zu erlauben. Sein Vorschlag, den Verfassungsartikel 87a entsprechend zu erweitern, sei fachlich innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, so der CDU-Politiker. "Ob man es machen will, muss nun in der Koalition entschieden werden", sagte er mit Blick auf ablehnende Äußerungen der Opposition und des Koalitionspartners SPD. Es sei "keine Lösung und unverantwortlich", den Extremfall ungeregelt zu lassen, ob und unter welchen Umständen die Bundeswehr ein entführtes Flugzeug abschießen darf. Zudem setze er mit dem Vorschlag lediglich die Vorgabe des Koalitionsvertrags zwischen Union und SPD um.

Mehrere SPD-Politiker hatten den Vorstoß scharf kritisiert. Die stellvertretende SPD-Chefin Ute Vogt sprach von einer "verwegenen Idee". Die SPD-Innenexpertin betonte, es sei "nicht möglich, das Grundgesetz so zu zerkneten, dass ein 'Quasi-Verteidigungsfall' herauskommt". Sie sehe "keine Chance", dass die SPD-Bundestagsfraktion einem solchen Luftsicherheitsgesetz zustimme.

"Urteil nicht durch die Hintertür umgehen"

Sebastian Edathy (Foto: picture-alliance / dpa/dpaweb) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Sebastian Edathy ]
Ähnlich äußerte sich der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, der SPD-Politiker Sebastian Edathy. Man könne das Urteil des Bundesverfassungsgerichts "nicht besonders gut finden, aber man kann es nicht durch die Hintertür umgehen", sagte Edathy im Deutschlandfunk. Die Entführung eines Verkehrsflugzeuges bedrohe nicht die Existenz Deutschlands und sei damit etwas völlig anderes als ein Verteidigungsfall. Schäubles Vorhaben sei nicht mehrheitsfähig.

Drohung mit neuer Klage

Der frühere FDP-Politiker Burkhard Hirsch wertete Schäubles Plan als "Aufkündigung der Verfassung" und drohte mit einer erneuten Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Gericht hatte im Februar 2006 eine erste Version des Luftsicherheitsgesetzes für verfassungswidrig erklärt.

Hintergrund:

In den Artikeln 87 bis 90 des Grundgesetzes ist festgelegt, welche Einrichtungen in der Verantwortung des Bundes stehen. So ist in Artikel 87a die Aufstellung von Streitkräften zur Verteidigung als Aufgabe des Bundes benannt. Außer zur Verteidigung sieht das Grundgesetz nur zwei Fälle vor, in denen die Bundeswehr eingesetzt werden darf: Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes (Art. 87a Abs. 4) sowie zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall (Art. 35 Abs. 2). Die Regeln für den Verteidigungsfall (Angriff auf das Bundesgebiet mit Waffengewalt) sind in den Artikeln 115a bis 115l festgelegt.
 

Schäuble hatte der "Süddeutschen Zeitung" die in seinem Ministerium "auf Fachebene" erarbeiteten Pläne erläutert. Demnach sollen in einem "Quasi-Verteidigungsfall" die Regeln des Kriegsvölkerrechts gelten, etwa die Regeln des Genfer Abkommens zum Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte. Dann sind nur Angriffe verboten, "die in keinem Verhältnis zu erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteilen stehen".

Stand: 03.01.2007 12:51 Uhr
 

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