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[Bildunterschrift: Ein Bundeswehrsoldat neben einem Beleuchtungs-Radargerät ]
Im Musterprozess mehrerer Bundeswehrsoldaten wegen Schädigungen durch Radarstrahlen gibt es noch keine Entscheidung. Das Bonner Landgericht setzte den nächsten Verhandlungstermin auf Ende April fest. Die ehemaligen, an Krebs erkrankten Soldaten haben das Verteidigungsministerium auf jeweils mindestens 60.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Die Berufssoldaten werfen der Bundeswehr vor, ohne Schutz vor radioaktiven Strahlen in den sechziger und siebziger Jahren an Radargeräten gearbeitet zu haben. "Die strahlenerkrankten Soldaten der Bundeswehr sind Opfer des Kalten Krieges und müssen daher auch entschädigt werden", forderte ihr Anwalt Reiner Geulen.
Geulen kündigte an, durch "umfangreiches Beweismaterial" belegen zu wollen, dass in der Bundeswehr während des Kalten Krieges die Soldaten ungeschützt der vollen radioaktiven Strahlung der Geräte ausgesetzt waren. Über die entsprechenden Risiken sollen sie nicht aufgeklärt worden sein. "Der Schutz der Radarsoldaten vor radioaktiver Strahlung ist bei der Bundeswehr bis in die achtziger Jahre hinein systematisch ignoriert worden", so Geulen.
Die Zivilklagen der vier Radaropfer und der Witwe eines inzwischen verstorbenen Soldaten sind die ersten von mehr als 900 eingereichten Forderungen. Nach ehemaligen Angehörigen der Nationalen Volksarmee der DDR sind damit erstmals auch Radaropfer der Bundeswehr vor Gericht gezogen. Die Verfahren ehemaliger Soldaten der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR laufen derzeit in Frankfurt (Oder).
Bislang wurden Versorgungsleistungen für 292 Krebserkrankungen als Folge des Umgangs mit Radareinrichtungen der Bundeswehr und der NVA anerkannt. 618 Anträge wurden abgelehnt, über 1452 ist noch nicht abschließend entschieden. Das Verteidigungsministerium bejahte zwar Versorgungsansprüche im Grundsatz, lehnt aber zusätzlichen Schadenersatz ab.
Aus den Reihen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wurde das Verfahren als "bedauerliche Entwicklung" bezeichnet. Unabhängig von dem Prozess müsse die Bundesregierung die betroffenen Soldaten schnell und unbürokratisch entschädigen.
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