Urteil des Bundesgerichtshofs ebay muss Verkauf von Fälschungen verhindern

Stand: 19.04.2007 15:30 Uhr

Internetauktionshäuser wie eBay müssen den Verkauf von gefälschten Markenartikeln verhindern, wenn diese klar als Plagiate erkennbar sind und die Markeninhaber protestieren. Damit entschied der Bundesgerichtshof in einem Verfahren zugunsten der Firma Rolex, die eBay verklagt hatte.

eBay und andere Internetauktionshäuser müssen laut Bundesgerichtshof Angebote von gefälschten Markenprodukten auf ihren Plattformen unverzüglich sperren, wenn sie vom rechtmäßigen Inhaber der Marke auf klar erkennbare Fälschungen hingewiesen werden. Der für das Marken- und Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat blieb damit auf der bisherigen Linie der Rechtsprechung.

Der BGH betonte aber, dass den Auktionshäusern auf diese Weise keine unzumutbaren Prüfungspflichten auferlegt werden dürfen, die das gesamte Geschäftsmodell in Frage stellen würden. eBay sei in dem konkreten Fall jedoch verpflichtet, technisch mögliche und zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, damit keine gefälschten Rolex-Uhren angeboten werden könnten. Der Uhrenhersteller Rolex hatte eBay verklagt, nachdem zwischen Juni 2000 und Januar 2001 gefälschte Rolex-Uhren auf eBay aufgetaucht waren.

eBay: Keine Auswirkungen für uns

eBay sieht durch das Urteil keine Auswirkungen auf seine Geschäftspraxis: "Wir suchen schon seit langer Zeit und mit kontinuierlich verbesserten Sicherheitsmaßnahmen nach Fälschungen. Schon aus Eigeninteresse wollen wir keine gefälschten Produkte anbieten", sagte eine Unternehmenssprecherin.

Aktenzeichen I ZR 35/04