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Diskussion um Folter-Drohungen entbrannt

Die Vernehmung des mutmaßlichen Mörders des kleinen Jakob von Metzler sorgt weiter für Diskussion. Gegen den Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes, Geert Mackenroth, ging inzwischen wegen seiner Äußerungen zu Folter-Methoden in Verhören eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein. Nach Angaben des schleswig-holsteinischen Landesregierung stammt sie aus Justizkreisen.

Richterpräsident verteidigt Vorgehen der Polizei

Mackenroth, der Landgerichtspräsident in Itzehoe ist, hatte die Androhung von Folter nicht in jedem Fall ausgeschlossen. Grundsätzlich verbiete das Gesetz List, Drohung oder Gewaltandrohung, sagte er im gemeinsamen Morgenmagazin von ARD und ZDF. "Es kann aber Situationen geben, in denen die Anwendung von Gewalt zur Rettung höherwertiger Rechtsgüter erlaubt sein kann."

"Für Rettung von Menschen ist Folter zulässig"

Auch der Staats- und Völkerrechtler Karl Doehring hält die Gewaltandrohung oder die tatsächliche Anwendung von Gewalt durch Staatsorgane gegen Verdächtige in Ausnahmesituationen als gerechtfertigt. Wenn andere Menschen ums Leben kämen, könnten Ausnahmen vom Folterverbot gemacht werden, argumentiert der Heidelberger Jurist in der "Saarbrücker Zeitung". Als Beispiel führte er an, jemand wisse, dass irgendwo eine Atombombe versteckt sei, die eine Millionenstadt in die Luft sprengen könnte. "Dann muss es eine Grenze geben, wo die Rettung von Menschenleben durch Folter zulässig ist", argumentierte der ehemalige Direktor des Heidelberger Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht. Es gebe "keine unbegrenzten Rechte".

Amnesty international kritisiert mögliche Folter vehement

Die Menschenrechtsorganisation amnesty international (ai) kritisierte mögliche Foltermethoden heftig. "Das Verbot von Folter gilt absolut", sagte eine Sprecherin. Die Anschuldigungen gegen die Polizisten müssten von unabhängiger Seite geprüft werden.

Bei der Vernehmung sollen der Frankfurter Polizei-Vizechef Wolfgang Daschner und ein anderer Beamter dem mutmaßlichen Mörder des kleinen Jakob Folter angedroht haben, falls dieser den Aufenthaltsort des Jungen nicht preisgebe.

Richterbund verteidigt die Methoden

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte gestern - knapp fünf Monate nach der Entführung - den Jura-Studenten Magnus G. wegen Mordes angeklagt. Ihm wird vorgeworfen, den Elfjährigen aus Habgier ermordet zu haben. Der Prozess soll am 9. April beginnen. Der Angeklagte hat mehrfach gestanden, Jakob am 27. September 2002 in Frankfurt entführt und getötet zu haben.

 

 

Stand: 25.02.2003 19:20 Uhr
 

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