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[Bildunterschrift: Wolfgang Schäuble ]
Die SPD macht weiter Front gegen die Anti-Terror- Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble. SPD- Fraktionschef Peter Struck zeigte sich in der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" verstimmt: "Wolfgang Schäuble geht mit allerlei Forderungen an die Öffentlichkeit, ohne uns je vorher mit konkreten, schriftlichen Vorschlägen konfrontiert zu haben. Das ärgert mich ziemlich."
Justizministerin Brigitte Zypries zweifelt vor allem an der Notwendigkeit von Online-Durchsuchungen von Privatcomputern durch das Bundeskriminalamt (BKA), wie sie Schäuble ermöglichen will. Es reiche ihr nicht, wenn die Sicherheitsbehörden behaupteten, sie brauchten diese Ermittlungsmethode dringend, sagte Zypries der "Welt am Sonntag". "Ich will wissen, was genau und wofür sie etwas brauchen. Detailliert."
[Bildunterschrift: Bundeskriminalamt ]
Der Darstellung der Zeitung "Die Welt", wonach Schäuble seiner Justiz-Kollegin bereits einen fertigen Gesetzentwurf übermittelt habe, widersprachen Sprecher beider Ministerien. "Es handelt sich nicht um einen neuen Entwurf, sondern um Arbeitsentwürfe, die bereits seit Monaten zwischen Bundesinnen- und Justizministerium abgestimmt werden", sagte der Sprecher des Bundesinnenministeriums. Hintergrund sei die von CDU/CSU und SPD im August beschlossene Grundgesetzänderung, mit der dem Bundeskriminalamt (BKA) "erstmalig Gefahrenabwehr-Befugnisse mit Blick auf bestimmte terroristische Gefährdungslagen zugesprochen werden". Diese gemeinsam beschlossene Grundgesetzänderung bedürfe nun der rechtlichen Umsetzung, sagte der Sprecher. Dafür ist jedoch eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag nötig.
Laut "Welt" sehen die Schäuble-Pläne mehr Kompetenzen für das BKA einschließlich der verdeckten Online-Durchsuchung von Computern, bundesweiter Rasterfahndung und akustischer Wohnraum-Überwachung vor. Für die Genehmigung von Online-Durchsuchungen und Wohnraum- Überwachungen sieht Schäuble dem Bericht zufolge hohe Hürden vor. Bei Rasterfahndungen solle sich das BKA auf wenige Daten wie Name, Anschrift, Tag und Ort der Geburt beschränken. Zudem sei geplant, dass die Behörde alle Standardbefugnisse der Länderpolizeien erhält. Dazu gehöre, dass verdeckte BKA-Ermittler auf richterliche Anordnung auch Wohnungen durchsuchen dürfen, die "nicht allgemein zugänglich" sind.
Erst jüngst wurde bekannt, dass das dem Innenministerium unterstellte Bundeskriminalamt bereits unter Bundesinnenminister Otto Schily mehrfach bei Ermittlungen Online-Durchsuchungen eingesetzt hatte. Im November vergangenen Jahres weigerte sich dann ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof, einen BKA-Antrag auf Online-Durchsuchungen zu genehmigen.
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