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[Bildunterschrift: Gesundheits- ministerin Ulla Schmidt ]
Nach dem Arbeitszeit-Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hält Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt eine massenhafte Neueinstellung von Ärzten für unwahrscheinlich. Dies sei weder nötig noch möglich, sagte sie im Hörfunk des WDR. "Wir haben keine 15.000 Ärzte, die wir einstellen könnten, und wir wissen auch nicht, ob wir sie brauchen."
Mit der Entscheidung der Richter in Luxemburg ist die gängige Praxis in deutschen Krankenhäusern hinfällig, einen Bereitschaftsdienst zwischen zwei Tagesdienste zu schieben. Arbeitsminister Wlfgang Clement hatte gestern bereits angekündigt, dass das Arbeitsgesetz in Kürze entsprechend geändert werde.
Neben Kliniken dürfte das Urteil nach Einschätzung des Wirtschaftsministeriums und der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi auch Feuerwehren, Rettungs- und Wachdienste betreffen. Die finanziell angeschlagenen Kommunen in Deutschland müssen nach einem Bericht der "Die Welt" nun mit zusätzlichen Belastungen in Höhe von jährlich 700 Millionen Euro rechnen. Die Gewerkschaft für den Kommunal- und Landesdienst (Komba) mit rund 75.000 Mitgliedern gehe davon aus, dass nun bei Feuerwehren, in der Jugend- und Altenpflege bis zu 20.000 neue Stellen geschaffen werden müssten, um die bisherigen Leistungen aufrecht zu erhalten.
[Bildunterschrift: Krankenhaus-Dienste oft länger als ein Tag ]
Für Gesundheitsministerin Schmidt kam das Urteil nach eigenen Angaben nicht überraschend. Sie machte wiederholt darauf aufmerksam, dass die Bundesregierung bereits 700 Millionen Euro - verteilt auf sieben Jahre bis 2009 - für die Gestaltung der Klinikdienste bereitgestellt habe. Nun seien auch die Krankenhäuser am Zuge, unter anderem Hierarchien abzubauen und Arbeitszeiten nach den Bedingungen der Patienten und eines Krankenhauses auszurichten. Sie zeigte sich optimistisch, dass sich durch intelligente Schichtdienst-Lösungen humane Arbeitszeiten für die Mediziner schaffen ließen. Die Ministerin fügte hinzu: "Jeder muss einen ausgeschlafenen Arzt zur Verfügung haben, wenn er ins Krankenhaus kommt."

Die Bereitschaftszeit deutscher Krankenhausärzte gilt in vollem Umfang als Arbeitszeit. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Das deutsche Recht muss jetzt angepasst werden. Die Dienstzeiten der Ärzte würden damit kürzer. Meinen Sie, dass die Behandlung in Krankenhäusern dadurch besser würde und Sie dann mehr Vertrauen in die behandelnden Ärzte hätten? Stimmen Sie ab.
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