Dossier
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Einigung auf Zuwanderungsgesetz
Drei Jahre hartes Ringen liegen hinter ihnen: Ende Mai konnten die Verhandlungsführer von Regierung und Opposition auch die letzten Streitpunkte im Bereich Anti-Terror-Maßnahmen, Integration, Arbeitsmigration und Flüchtlingsschutz klären. Nach der Absegnung durch den Bundesrat wird das Zuwanderungsgesetz endgültig am 1. Januar 2005 in Kraft treten. Hier finden Sie Informationen zum Gesetz und zur Diskussion um die Zuwanderung.
Zuwanderungskompromiss
Die Details des Zuwanderungsgesetzes stehen nach langen Diskussionen fest. tagesschau.de hat die wichtigsten Regelungen des Gesetzes zusammengestellt.
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Die Debatte um das Zuwanderungsrecht ist in zunehmendem Maße eine Debatte über die Terrorismus-Bekämpfung geworden. Seit den Anschlägen von Madrid dominierten Sicherheitsfragen die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss.
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Welche Ausländer sollen künftig nach Deutschland kommen dürfen, welche Qualifikation sollen sie mitbringen und wie soll ihre Integration gefördert werden? Das sind Kernfragen der Zuwanderungsdebatte, die mit der Sicherheitsdiskussion allerdings in den Hintergrund gerückt sind.
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Zuwanderungsgesetz
Die Diskussion um ein Zuwanderungsgesetz beschäftigt Politik und öffentliche Meinung schon seit fast vier Jahren. Der lange und mühevolle parlamentarische Weg eines Gesetzes.
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Die Politik streitet um das Zuwanderungsgesetz - und hat dabei häufig die Kriminalität im Blick. In Berlin gibt es Gegenden, die nur noch schwer zu kontrollieren sind. Ein "Polizei-Atlas" soll nun helfen. Dessen Basis - die Ausländerdichte. Das sehen Experten höchst kritisch. Eine Reportage von Judith Hinrichs.
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Nach dem Eklat bei der Bundesratssitzung zum Zuwanderungsgesetz rief die Union das Verfassungsgericht zur Hilfe. Die Richter erklärten das Gesetz für ungültig. Die Abstimmung im Bundesrat war nach ihrem Urteil vom Dezember 2003 nicht rechtmäßig.
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Das Zuwanderungs-Gesetz soll die "Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern" regeln.Die wichtigsten Punkte des ursprünglichen Entwurfes von Rot-Grün - der so nicht Gesetz wird.
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