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Inland
Bundesgerichtshof
Abgeordnete müssen Nebeneinkünfte offenlegen
Verfassungsgericht urteilt zu Nebeneinkünften

Abgeordnete müssen Einkünfte offenlegen

Bundestagsabgeordnete müssen künftig öffentlich darüber informieren, wieviel Geld sie nebenher verdienen und woher dieses Geld kommt. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Karlsruher Richter lehnten die Klage von neun Abgeordneten gegen die 2005 verschärfte und seit Januar geltende Transparenzregelung ab.

Von Sabine Klein, tagesschau.de

 Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Streitfall: Nebeneinkünfte von Politikern ]
Was macht eigentlich ein Parlamentarier neben der Parlamentsarbeit beruflich sonst noch? Und hat die Öffentlichkeit einen Anspruch darauf, das zu wissen? Um letzteres ging es in dem Urteil, das das Bundesverfassungsgericht heute gefällt hat. Neun Parlamentarier, unter ihnen der frühere Unions-Fraktionschef Friedrich Merz, aber auch Politiker aus CSU, FDP und SPD hatten gegen die seit Januar geltende grundsätzliche Pflicht zur Offenlegung der Nebeneinkünfte geklagt.

Die Fälle Arentz und Meyer

Zur Erinnerung: Im Herbst 2005 hatte sich der damals rot-grün dominierte Bundestag die neuen Regeln verordnet, sozusagen als Zeichen des guten Willens. Zuvor waren Parlamentarier in die Kritik geraten, die auf der Gehaltsliste von Unternehmen standen, ohne dafür auch nur einen Finger zu rühren. So hatte der damalige Vorsitzende der CDU-Sozialausschüsse, Hermann-Josef Arentz, von seinem früheren Arbeitgeber, dem Energiekonzern RWE, Geld genommen, ohne dafür gearbeitet zu haben. Arentz musste zurücktreten. Auch der ehemalige CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer stolperte über seine Verbindung zu RWE: Er hatte von dem Unternehmen Abfindungszahlungen entgegengenommen, obwohl er den Konzern gar nicht verlassen hatte. Auch Meyer kostete das den Job.

Abgeordnete dürfen nebenher arbeiten...

Die spektakulären Fälle lösten eine generelle Debatte über Nebentätigkeiten von Abgeordneten aus. Die Rechtslage dazu ist klar: Bundestagsabgeordnete dürfen grundsätzlich Nebentätigkeiten ausüben und dafür auch Geld erhalten. Das Abgeordnetengesetz schreibt Parlamentariern lediglich vor, dass das politische Mandat "im Mittelpunkt der Tätigkeit" stehen muss. Entscheidend ist, ob ein Parlamentarier für zusätzliches Geld eine "angemessene Gegenleistung" erbringt. Das war bei Hermann-Josef Arentz nicht so.

Bei vielen Abgeordnetenkollegen liegt die Sache aber anders. Sie sitzen in Aufsichtsräten von Konzernen oder in der Geschäftsführung von Gewerkschaften, tun dort ihre Arbeit und werden dafür bezahlt. Das ist legal - aber entspricht es auch dem Bild, das das Grundgesetz vom freien, nur seinem Gewissen verantwortlichen Abgeordneten zeichnet? Und müssten die Wähler nicht zumindest wissen, wo die Volksvertreter nebenher noch arbeiten und wieviel Geld sie dafür verdienen, um sich ihr Urteil bilden zu können?

...aber sie sollen die Nebeneinkünfte offenlegen

Das Bundesverfassungsgericht beantwortete diese Fragen heute mit Ja. Von Nebentätigkeiten wie etwa in Aufsichtsräten gehe "eine besondere Gefahr für die Unabhängigkeit" der Abgeordneten aus, heißt es im Urteil. Das Volk habe deshalb "Anspruch darauf" zu wissen, von wem und in welcher Größenordnung seine Vertreter Geld entgegennehmen. Das Interesse der Abgeordneten an einer Vertraulichkeit der Daten sei demgegenüber "nachrangig", so die Richter. Damit kann das 2005 verabschiedete Gesetz in Kraft treten, wonach jeder Abgeordnete des Bundestages seine Nebeneinkünfte auf Heller und Pfennig dem Bundestagspräsidenten mitteilen muss. Der Öffentlichkeit werden die Nebengehälter der Parlamentarier dann in Stufen mitgeteilt:1000 bis 3500, 3500 bis 7000 oder mehr als 7000 Euro pro Monat.

Weitere Reform des Gesetzes gefordert

Die Organisation Lobbycontrol begrüßte das Karlsruher Urteil. Es sei dringend notwendig, dass die Wähler sich ein besseres Bild von der Tätigkeit ihrer Abgeordneten machen könnten, sagte Geschäftsführer Ulrich Müller gegenüber tagesschau.de. Er forderte zugleich eine weitere Reform des Gesetzes. "Ziel muss sein, dass die Abgeordneten nicht nur die Intervalle, sondern die präzise Höhe ihrer Nebeneinkünfte auch für die Öffentlichkeit offenlegen", so Müller. Nebentätigkeiten würden zu oft "zur politischen Landschaftspflege missbraucht".

Ein Parlament von Beamten und Berufspolitikern?

Die Gegner der Offenlegungspflicht, allen voran Ex-Unionsfraktionschef Merz, hatten geltend gemacht, die Regelung verstoße gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und sei ein Angriff auf die Berufsfreiheit der Abgeordneten. Außerdem würden sich nur noch wenige Unternehmer, Rechtsanwälte und Freiberufler um ein politisches Mandat bewerben, wenn sie aller Welt mitteilen müssten, wieviel Geld sie von welchem Auftraggeber oder Mandanten erhielten. Merz warnte vor einem Parlament, in dem nur noch Beamte und Berufspolitiker Platz fänden, die mit dem wirklichen Leben nur noch wenig zu tun hätten.

Stand: 04.07.2007 17:16 Uhr
 

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