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Das Arbeitslosengeld II löste die bisherige Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe ab. Was bedeutete das für Alleinstehende, Alleinerziehende und Familien mit Kindern? 58 Berechnungsbeispiele zeigen, wie sich das Haushaltseinkommen durch die Neuregelung verändert hat.
Die Daten basieren auf Angaben des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Bitte beachten Sie: bei den Beispielen werden Durchschnittswerte - etwa für die Mietkosten - vorausgesetzt. Es können daher deutliche Abweichungen nach oben oder unten auftreten. Die Berechnungen haben Stand 1.1.2005.
Paar, keine Kinder, West
Miete 412 €, früheres Bruttoeinkommen 1.500 €
Paar, keine Kinder, West
Miete 412 €, früheres Bruttoeinkommen 2.000 €
Paar, keine Kinder, West
Miete 412 €, früheres Bruttoeinkommen 3.000 €
Paar, 1 Kind, West
Miete 482 €, früheres Bruttoeinkommen 1.500 €
Paar, 1 Kind, West
Miete 482 €, früheres Bruttoeinkommen 2.000 €
Paar, 1 Kind, West
Miete 482 €, früheres Bruttoeinkommen 3.000 €
Paar, 2 Kinder, West
Miete 583 €, früheres Bruttoeinkommen 1.500 €
Paar, 2 Kinder, West
Miete 583 €, früheres Bruttoeinkommen 2.000 €
Paar, 2 Kinder, West
Miete 583 €, früheres Bruttoeinkommen 3.000 €
Paar, keine Kinder, Ost
Miete 338 €, früheres Bruttoeinkommen 1.500 €
Paar, keine Kinder, Ost
Miete 338 €, früheres Bruttoeinkommen 2.000 €
Paar, keine Kinder, Ost
Miete 338 €, früheres Bruttoeinkommen 3.000 €
Paar, 1 Kind, Ost
Miete 392 €, früheres Bruttoeinkommen 1.500 €
Paar, 1 Kind, Ost
Miete 392 €, früheres Bruttoeinkommen 2.000 €
Paar, 1 Kind, Ost
Miete 392 €, früheres Bruttoeinkommen 3.000 €
Paar, 2 Kinder, Ost
Miete 441 €, früheres Bruttoeinkommen 1.500 €
Paar, 2 Kinder, Ost
Miete 441 €, früheres Bruttoeinkommen 2.000 €
Paar, 2 Kinder, Ost
Miete 441 €, früheres Bruttoeinkommen 3.000 €
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