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ALG-II-Empfängern droht Altersarmut
Studie zur Altersversorgung

ALG-II-Empfängern droht Altersarmut

Wer lange arbeitslos ist, hat im Alter weniger. Diese Binsenweisheit hat eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) noch einmal bestätigt. Mit der Einführung des Arbeitslosengeldes II und einem weiter schwierigen Arbeitsmarkt wird es für Langzeitarbeitslose aber noch unwahrscheinlicher, eine Rente zu erreichen, die über der Grundsicherung liegt.

 (Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Lange Arbeitslosigkeit erhöht das Risiko von Altersarmut deutlich ]
Nach der Erhebung des IAB sind vor allem Frauen in den westdeutschen Ländern von der Altersarmut bedroht. „Sie tragen ein besonders großes Risiko der Bedürftigkeit im Ruhestand – sofern sie nicht über ihren Partner ausreichend abgesichert sind“, heißt es in der Studie.

Für Rentenansprüche ist neben der Anzahl der Jahre vor allem die Höhe der Einzahlungen entscheidend. Gerade bei den weiblichen Langzeitarbeitslosen im Westen sind aber nicht nur die Beitragszeiten kurz, sondern auch die eingezahlten Beträge gering.

ALG II bringt nur geringe Rentenansprüche

Beim Bezug von Arbeitslosengeld II wird zwar ein monatlicher Rentenbeitrag gezahlt. Dieser beträgt allerdings nur 40 Euro und führt nur zu einem sehr geringen Rentenanspruch. Ein Jahr ALG-II-Bezug bringt nach einer Halbierung der Ansprüche Anfang 2006 nur noch zwei Euro und 19 Cent Rente. Zum Vergleich: Ein Jahr Einzahlungen eines Durchschnittverdieners sorgen für einen Rentenanspruch von 26,13 Euro im Westen und 22,97 Euro im Osten.

Langzeitarbeitslose Männer haben derzeit im Westen noch eine bessere Rentenversorgung, da sie nach der Studie deutlich mehr in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Über die Hälfte der 50-Jährigen hat nach Schätzungen hier mindestens 27 Beitragsjahre.

Lage in den neuen Ländern derzeit noch besser

In den neuen Bundesländern sind die Unterschiede zwischen den Geschlechtern gering. Zugleich haben die Langzeitarbeitslosen hier in der Regel mehr Beitragsjahre – eine Folge der unterschiedlichen Erwerbsbiographien in Ost und West. In der DDR war eine Berufstätigkeit der Frauen die Regel. Dadurch ist das Risiko der Altersarmut im Osten derzeit geringer. Mit der Angleichung der Lebensverhältnisse könnte dies aber vor allem dort ansteigen.

Jüngere können fehlende Vorsorge kaum ausgleichen

Ein Problem sind nach Angaben der Arbeitsmarktforscher vor allem lange Zeiten der Arbeitslosigkeit bei heute noch jüngeren und mittelalten ALG-II-Empfängern. Selbst bei einer dauerhaften und existenzsicherenden Beschäftigung, dürften sie die „bestehenden Sicherungslücken bis zum Erreichen des Rentenalters kaum mehr ausgleichen können“, so die Studie.

 (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: In den neuen Bundesländern haben Rentnerinnen im Schnitt mehr Beitragsjahre als im Westen. ]
Die Perspektive hat sich unter anderem auch durch die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe verschlechtert. Diese richtete sich nach dem letzten Lohn und sorgte damit noch für wesentlich höhere Rentenversicherungsbeiträge als das Arbeitslosengeld II.

Entscheidend für die Versorgung im Alter werden immer mehr Ansprüche aus Betriebsrenten oder eine private Altersvorsorge. Nur etwa rund ein Viertel der Langzeitarbeitslosen hat allerdings solche Ansprüche. Ein Anteil von sieben bis acht Prozent hat keine Rentenansprüche und auch keine sonstige Altervorsorge.

ALG-II-Empfänger müssen früher in Rente

Erwerbstätige können derzeit vorzeitig in Rente gehen, wenn sie sich entscheiden, Abschläge von der Rente hinzunehmen. Jeder Monat, den ein Rentner vorzeitig in Rente geht, bedeutet dabei 0,3 Prozent weniger Rente.

Nach dem Sozialgesetzbuch II müssen ALG-II-Empfänger wenn möglich andere Sozialleistungen in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass sie so früh wie möglich in Rente gehen müssen. Bisher schützt die so genannte 58-Regelung ALG-II-Empfänger davor, Altersrente zu beantragen, auch wenn sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen.

58er-Regelung derzeit noch Schutz

Diese Regelung läuft allerdings Ende 2008 aus. Als Konsequenz könnten ALG-II-Empfänger gezwungen sein, Rente zu beantragen, auch wenn das Abschläge bedeutet. Bei Frauen und Schwerbehinderten, die derzeit noch mit 60 statt 65 Jahren in Rente gehen können, könnte das Abschläge von bis zu 18 Prozent nach sich ziehen.

Das IAB plädiert für eine Überprüfung der Regelung der Zwangsverrentung von ALG-II-Beziehern. Nach Angaben der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion sind derzeit rund 166.000 ALG-II-Bezieher über 65 Jahre alt.

Opposition fordert Änderungen


Die Grünen im Bundestag kritisierten, die Große Koalition missachte die Gefahr von Altersarmut. Sie fordern, die Rentenbeiträge für ALG-II-Empfänger wieder zu erhöhen. Der Vizechef der Linksfraktion, Klaus Ernst, sagte, Hunderttausende von Langzeiterwerbslosen würden in die Altersarmut getrieben.

In der Unionsfraktion hieß es zu der Zwangsverrentung, Änderungen stünden derzeit nicht zur Diskussion. Bei der SPD wurde auf die Debatte um Erwerbstätigen-Geld und die Prüfung der Regelleistung für ALG II verwiesen, die zum Jahresende vorliegen soll. Zugleich wurde eine Änderung der Regelungen allerdings nicht ausgeschlossen. "Alles was Altersarmut vermeidet, hat man im Blick", hieß es.

Stand: 20.08.2007 17:57 Uhr
 

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