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Sechs Bundestagabgeordnete von Union, SPD und FDP wollen mit einer Klage beim Bundesverfassungsgericht die Veröffentlichung der Nebentätigkeiten und -einkünfte von Parlamentariern verhindern. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin reichten die Abgeordneten Heinrich Kolb, Sybille Laurischk und Hans-Joachim Otto, die der FDP angehören, der Sozialdemokrat Peter Danckert, Max Straubinger (CSU) sowie der frühere Unions-Fraktionschef Friedrich Merz (CDU) Klagen gegen eine entsprechende Bundestags-Entscheidung ein.
Bei den Klägern handelt es sich vorwiegend um Anwälte und Freiberufler, die neben ihrem Mandat Aufgaben in der Wirtschaft nachgehen. Für Merz, der Mitglied einer internationalen Anwaltssozietät ist, sind im Bundestagshandbuch allein sieben dotierte Mitgliedschaften in Unternehmensgremien ausgewiesen, darunter beim Versicherungskonzern AXA, der BASF und der Commerzbank.
[Bildunterschrift: Bis März müssen alle Mitglieder des Bundestags ihre Nebeneinkünfte offenlegen. ]
Es gehe ihm mit seiner Klage "um die grundgesetzlich geschützte Freiheit zur Ausübung seines Berufs", sagte der CSU-Politiker Straubinger, der neben seinem Mandat als Generalvertreter für die Allianz-Versicherung tätig ist, der "Berliner Zeitung". Der SPD-Abgeordnete Danckert wandte sich insbesondere dagegen, dass Anwälte mit der Neuregelung ihre Mandate offenlegen sollen. Damit schieße der Bundestagsbeschluss weit über das im Grundgesetz zulässige Ziel hinaus.
Nach Angaben der Abgeordneten Laurischk steht hinter der Klage die gesamte FDP-Fraktion. Mit der Neuregelung würden Freiberufler und Unternehmer aus dem Parlament gedrängt, sagte die Anwältin der "Mittelbadischen Zeitung". Der neue Verhaltenskodex für Abgeordnete gilt seit Anfang 2006. Bis Ende März sollen die 614 Parlamentarier ihre Nebenjobs bei der Bundestagsverwaltung und auch die ungefähre Höhe ihrer Einkünfte angeben. Dann soll veröffentlicht werden, ob die Einnahmen im Monat zwischen 1000 und 3500 Euro, bis zu 7000 Euro oder darüber liegen. Für Freiberufler gelten Sonderbestimmungen. Auslöser für den Parlamentsbeschluss, den nur die FDP-Fraktion ablehnte, waren Affären um verdeckte Tätigkeiten von Abgeordneten für Unternehmen.
Trotz der Verfassungsklagen will Parlamentspräsident Norbert Lammert die Veröffentlichungspflicht für Nebeneinkünfte zunächst beibehalten. So lange noch kein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorliege, bleibe die beschlossene Neuregelung zur Offenlegung von Nebeneinkünften unverändert in Kraft, sagte eine Sprecherin der Bundestagsverwaltung.
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