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29.05.2012

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Stichwort: Adulte und embryonale Stammzellen
Stichwort

Adulte und embryonale Stammzellen

Menschliche Stammzellenkolonie im Technion Institute of Technology in Haifa/Israel (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Menschliche Stammzellenkolonie ]
Mit Stammzellen hoffen Mediziner, in Zukunft schwere Krankheiten heilen und die Funktion verschlissener Organe wieder herstellen zu können. Jeder Organismus enthält solche Zellen, die allerdings ein unterschiedliches Entwicklungspotenzial besitzen.

Adulte Stammzellen

Adulte Stammzellen kommen in zahlreichen Organen des Körpers vor. Gewebe, das aus den Stammzellen eines Patienten entwickelt wurde, wird von dessen Körper nicht abgestoßen. Zudem lassen sich die Zellen relativ leicht zu anderen Zelltypen wandeln. So wandern Stammzellen aus dem Knochenmark auch auf natürliche Weise in die Leber ein. Forscher können sie im Vergleich zu embryonalen Stammzellen jedoch nur begrenzt im Labor halten und vermehren. Ethische Bedenken gibt es bei ihrem Einsatz nicht.

Embryonale Stammzellen

Embryonale Stammzellen können sich nach aktuellem Wissensstand unentwegt weiter teilen und im Körper noch zu mehr als 200 verschiedenen Gewebesorten heranwachsen. Sie werden daher als pluripotent bezeichnet. Aus diesen Stammzellen kann nach aktuellem Wissen jedoch kein Baby mehr entstehen. Die Zellen werden unter anderem mit Hilfe von Embryonen gewonnen, die bei einer künstlichen Befruchtung entstehen und nicht mehr für eine Schwangerschaft enötigt werden. Sie könnten unter Umständen vom Körper des Patienten abgestoßen werden.

Problematik bei der Gewinnung embryonaler Stammzellen

Sowohl beim Klonen als auch bei der Gewinnung von Stammzellen aus "überzähligen Embryonen" werden die verwendeten Embryonen zerstört. Daher sind diese Methoden in Deutschland durch das Embryonenschutzgesetz verboten. Nur die Erzeugung embryonaler Stammzellen aus abgetrieben Föten ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

Stand: 16.07.2007 17:37 Uhr
 

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