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Nach breiter Kritik am neuen Meldegesetz
Keiner will es - und keiner will es gewesen sein
Die Regierung hofft beim neuen Meldegesetz auf den Bundesrat. Die Länderkammer soll die Verschärfung des Gesetzentwurfs im Bundestag wieder rückgängig machen. Die Regierung, die den ursprünglichen Gesetzesentwurf eingebracht hatte, hoffe, dass er doch noch geändert werde, und der Datenschutz darin einen größeren Raum erhalte, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert.
Bereits zuvor hatte sich Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner von dem neuen Entwurf distanziert. Ihre Kritik richtete sich vor allem gegen die vom Bundestag beschlossene Version der Widerspruchslösung. "Im Entwurf der Bundesregierung war aus guten Gründen eine Einwilligungslösung vorgesehen. Das heißt: Die Verbraucher müssen ausdrücklich zustimmen, bevor ihre persönlichen Daten von einer Meldebehörde zu Werbezwecken weitergegeben werden. Diese Einwilligungslösung halte ich nach wie vor für den besseren Weg", sagte Aigner.
Die Ministerin machte klar, dass der zuständige Bundestagsausschuss das von der Regierung vorgelegte Gesetz ohne Rücksprache geändert und verschärft habe.
Oppositionspolitiker wollen Meldegesetz-Reform im Bundesrat stoppen
tagesschau 16:00 Uhr, 09.07.2012, Ulla Fiebig, ARD Berlin
Die Verschärfungen im Innenausschuss sind nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa "auf ausdrücklichen Wunsch der CSU zustande gekommen". Danach war auch das Bundesinnenministerium stets in die Gespräche eingebunden und habe sogar Formulierungshilfe geleistet.
Friedrich zweideutig
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich äußerte sich heute nicht eindeutig zu dem neuen Meldegesetz. Während er es vor der Sitzung des CSU-Vorstands gegen Kritik verteidigte, hielt er es nach der Sitzung für "problematisch". Er gehe davon aus, "dass es noch Änderungen geben wird im Bundesrat". CSU-Chef Seehofer sprang seinem Parteikollegen zur Seite: Friedrich treffe keine Schuld. Dessen Entwurf zum Meldegesetz sei "in Ordnung" gewesen.
Im September muss der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen. Mehrere Länderregierungen kündigten bereits Widerstand gegen die jetzige Fassung an. Darunter auch CSU-Chef Horst Seehofer, der Korrekturen am neuen Meldegesetz forderte. Der bayerische Ministerpräsident sagte, Daten von Bürgern dürften nicht ohne deren Zustimmung weitergegeben oder sogar verkauft werden. Er kündigte mit Blick auf den Bundesrat an: "Wenn das stimmt, was ich bisher weiß, dann wird Bayern dem nicht zustimmen."
Sturm der Entrüstung über neues Meldegesetz
A. Meyer, ARD Berlin
09.07.2012 14:33 Uhr
Zuvor hatten die rot-grünen Landesregierungen von Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sowie die schwarz-gelbe Landesregierung von Niedersachsen ihre Ablehnung deutlich gemacht. Auch der Regierungschef des rot-grün regierten Bremen, Jens Böhrnsen, kündigte Widerstand an. "Ich glaube nicht, dass das Gesetz den Bundesrat unverändert übersteht", sagte Böhrnsen, der Ende Juli den Vorsitz im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat übernimmt, der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
Schaar: "Geschenk für die Werbewirtschaft"
Der Bundesdatenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Peter Schaar, verlangte, zur ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfs zurückzukehren. Hier war eine Einwilligung des Bürgers die Voraussetzung für die Weitergabe seiner Daten durch die Meldebehörde. "Es geht nicht an, dass Daten, die der Staat zwangsweise erhebt, gegen Entgelt und ohne Einwilligung des Betroffenen weitergegeben werden." Dieses Vorhaben sei ein Geschenk für die Werbewirtschaft, sagte Schaar im Deutschlandfunk. Das Gesetz enthalte "massive Verschlechterungen" für die Bürger, kritisierte Schaar.
Für die Kommunen wäre ein Entgegenkommen gegenüber den Werbern im neuen Meldegesetz "problematisch", wie der Vize-Hauptgeschäftsführer des Städtetags, Helmut Dedy, der "Süddeutschen Zeitung" sagte. "Unser Interesse geht nicht dahin, mit Adressen zu handeln."
Opposition und Datenschützer hatten bereits am Wochenende deutliche Kritik am neuen Gesetz geäußert.
Widerspruch de facto kaum möglich
Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit hatte der Bundestag am Abend des 28. Juni die "Fortentwicklung des Meldewesens" mit den Stimmen von Schwarz-Gelb verabschiedet.
Das geplante Gesetz sieht vor, dass Privatfirmen bei den Einwohnermeldeämtern nicht nur Daten wie Name oder Adresse erfragen dürfen, sondern auch Umzüge oder Todesfälle. Zwar sollen Bürger dagegen Widerspruch einlegen können. Dieser gilt aber nicht, wenn die Firma bereits Daten des Bürgers hat. De facto bedeutet das: Wer seine Daten einmal einer Werbefirma oder einem Adresshändler zur Verfügung gestellt hat - etwa bei einem Preisausschreiben oder einer Katalogbestellung - kann dann nicht mehr verhindern, dass diese bis zu seinem Tod aktualisiert und eventuell auch weiterverkauft werden.
Im ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 16. November 2011 war noch vorgesehen, dass man der Weitergabe der Daten zu Werbe- oder Adresshandelszwecken ausdrücklich zustimmen muss. In der vom Bundestag angenommenen Beschlussempfehlung des Innenausschusses wurde aus dieser Zustimmungslösung aber die kritisierte Widerspruchslösung.
Die Kommunen können für die Daten Gebühren erheben. Experten vermuten allerdings, dass an der Neuregelung vor allem Adresshändler verdienen, die die Daten einmal von den Kommunen erwerben und dann an viele andere Firmen weiterverkaufen.
Ursprünglicher Grund der Gesetzesänderung ist die Föderalismusreform aus dem Jahr 2006. Mit ihr wurde die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für das Meldewesen dem Bund übertragen. Mit dem jetzt kritisierten Gesetz sollen das bislang geltende Melderechtsrahmengesetz und die jeweiligen Ländermeldegesetze zusammengefasst werden.
Ulla Fiebig (ARD Berlin) über das umstrittene Meldegesetz
tagesschau24 17:15 Uhr, 09.07.2012
Stand: 09.07.2012 13:54 Uhr
