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Auch Kritik aus den eigenen Reihen

Mehrere Länder wollen Meldegesetz ablehnen

Der umstrittene Gesetzentwurf für ein neues Meldegesetz wird im Bundesrat voraussichtlich von den Ländern gekippt werden. Nach der rot-grünen Landesregierung von Rheinland-Pfalz zeigte nun auch das grün-rot regierte Baden-Württemberg seine Ablehnung. Bundesratsminister Peter Friedrich sagte für die Landesregierung: "Die Weitergabe von Daten ohne Ausschlussmöglichkeit des Bürgers wird nicht mitgetragen." Jeder Bürger müsse dem Handel mit seinen persönlichen Angaben wirksam widersprechen können, sagte er der "Südwest Presse".

Auch der Regierungschef des rot-grün regierten Bremen, Jens Böhrnsen, kündigte Widerstand an. "Ich glaube nicht, dass das Gesetz den Bundesrat unverändert übersteht", sagte Böhrnsen, der Ende Juli den Vorsitz im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat übernimmt, der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Auch Seehofer will nicht zustimmen

CSU-Chef Horst Seehofer fordert ebenfalls Korrekturen am neuen Meldegesetz. Der bayerische Ministerpräsident sagte, Daten von Bürgern dürften nicht ohne deren Zustimmung weitergegeben oder sogar verkauft werden. Er kündigte mit Blick auf den Bundesrat an: "Wenn das stimmt, was ich bisher weiß, dann wird Bayern dem nicht zustimmen."

Breiter Protest gegen Meldegesetz
K. Brand, ARD Berlin
09.07.2012 09:49 Uhr

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Schaar: "Geschenk für die Werbewirtschaft"

Der Bundesdatenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Peter Schaar, verlangte, zur ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfs zurückzukehren. Hier war eine Einwilligung des Bürgers die Voraussetzung für die Weitergabe seiner Daten durch die Meldebehörde. "Es geht nicht an, dass Daten, die der Staat zwangsweise erhebt, gegen Entgelt und ohne Einwilligung des Betroffenen weitergegeben werden." Dieses Vorhaben sei ein Geschenk für die Werbewirtschaft, sagte Schaar im Deutschlandfunk. Das Gesetz enthalte "massive Verschlechterungen" für die Bürger, kritisierte Schaar.

Für die Kommunen wäre ein Entgegenkommen gegenüber den Werbern im neuen Meldegesetz "problematisch", wie der Vize-Hauptgeschäftsführer des Städtetags, Helmut Dedy, der "Süddeutschen Zeitung" sagte. "Unser Interesse geht nicht dahin, mit Adressen zu handeln."

Protest auch von Aigner

Ilse Aigner
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Sieht in Sachen Melderecht noch Diskussionsbedarf: Ministerin Aigner

Auch Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner war von der Neuregelung abgerückt. "Nach dem Beschluss des Bundestags sehe ich hier noch Diskussionsbedarf", sagte sie der "Berliner Zeitung".

Ihre Kritik richtete sich vor allem gegen die vom Bundestag beschlossene Version der Widerspruchslösung. "Im Entwurf der Bundesregierung war aus guten Gründen eine Einwilligungslösung vorgesehen. Das heißt: Die Verbraucher müssen ausdrücklich zustimmen, bevor ihre persönlichen Daten von einer Meldebehörde zu Werbezwecken weitergegeben werden. Diese Einwilligungslösung halte ich nach wie vor für den besseren Weg", sagte Aigner. Die Ministerin machte klar, dass der zuständige Bundestagsausschuss das von der Regierung vorgelegte Gesetz ohne Rücksprache geändert und verschärft habe.

Kritiker laufen Sturm

Grünen-Fraktionschefin Renate Künast kritisierte Ministerin Aigner jedoch. Aigner hätte sich, was den Umgang mit Daten angehe, "für die Bürger viel früher einsetzen müssen", sagte Künast im gemeinsamen Morgenmagazin von ARD und ZDF.

Opposition und Datenschützer hatten bereits am Wochenende deutliche Kritik am neuen Gesetz geäußert. "Mit dem neuen Melderecht ist die Koalition vor dem Adresshandel in die Knie gegangen", sagte der SPD-Politiker Thomas Oppermann und kritisierte: "Das ist ein besonders ärgerlicher Fall von schwarz-gelber Klientelpolitik". Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel hatte das Gesetz bereits am vergangenen Donnerstag als "gefährlichen Unsinn" bezeichnet.

Opposition will neu geplantes Meldegesetz kippen
tagesschau 12:00 Uhr, 09.07.2012, Uli Meerkamm, ARD Berlin

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Widerspruch de facto kaum möglich

Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit hatte der Bundestag am Abend des 28. Juni die "Fortentwicklung des Meldewesens" mit den Stimmen von Schwarz-Gelb verabschiedet.

Das geplante Gesetz sieht vor, dass Privatfirmen bei den Einwohnermeldeämtern nicht nur Daten wie Name oder Adresse erfragen dürfen, sondern auch Umzüge oder Todesfälle. Zwar sollen Bürger dagegen Widerspruch einlegen können. Dieser gilt aber nicht, wenn die Firma bereits Daten des Bürgers hat. De facto bedeutet das: Wer seine Daten einmal einer Werbefirma oder einem Adresshändler zur Verfügung gestellt hat - etwa bei einem Preisausschreiben oder einer Katalogbestellung - kann dann nicht mehr verhindern, dass diese bis zu seinem Tod aktualisiert und eventuell auch weiterverkauft werden.

Bürgeramt in Berlin
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Die Ämter sollen Daten der Bürger an die Privatwirtschaft geben können.

Im ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 16. November 2011 war noch vorgesehen, dass man der Weitergabe der Daten zu Werbe- oder Adresshandelszwecken ausdrücklich zustimmen muss. In der vom Bundestag angenommenen Beschlussempfehlung des Innenausschusses wurde aus dieser Zustimmungslösung aber die kritisierte Widerspruchslösung.

Die Kommunen können für die Daten Gebühren erheben. Experten vermuten allerdings, dass an der Neuregelung vor allem Adresshändler verdienen, die die Daten einmal von den Kommunen erwerben und dann an viele andere Firmen weiterverkaufen.

Ursprünglicher Grund der Gesetzesänderung ist die Föderalismusreform aus dem Jahr 2006. Mit ihr wurde die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für das Meldewesen dem Bund übertragen. Mit dem jetzt kritisierten Gesetz sollen das bislang geltende Melderechtsrahmengesetz und die jeweiligen Ländermeldegesetze zusammengefasst werden.

Stand: 09.07.2012 11:29 Uhr

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Melderecht erlaubt Adresshandel - sind Sie damit einverstanden?

Mit dem neuen Bundesmeldegesetz sollen Adresshändler, Inkassofirmen oder Werbewirtschaft künftig relativ großzügig Daten von den Einwohnermeldeämtern erwerben können. Für Städte und Gemeinden könnte das eine Einnahmequelle sein, Kritiker haben jedoch massive datenschutzrechtliche Bedenken und erwarten, dass in erster Linie private Adresshändler an der Gesetzesänderung verdienen. Sind Sie mit der Neuregelung im Melderecht einverstanden?

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