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Nach breiter Kritik

Ministerin Aigner rückt von Meldegesetz ab

Die Kritiker des gerade erst vom Bundestag beschlossenen Meldegesetzes bekommen Zulauf. Nach dem Protest von Datenschützern und der Opposition rückt nun auch Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner von der Neuregelung ab. "Nach dem Beschluss des Bundestags sehe ich hier noch Diskussionsbedarf", sagte sie der "Berliner Zeitung".

Ilse Aigner
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Sieht in Sachen Melderecht noch Diskussionsbedarf: Ministerin Aigner

Ihre Kritik richtet sich vor allem gegen die vom Bundestag beschlossene Version der Widerspruchslösung. "Im Entwurf der Bundesregierung war aus guten Gründen eine Einwilligungslösung vorgesehen. Das heißt: Die Verbraucher müssen ausdrücklich zustimmen, bevor ihre persönlichen Daten von einer Meldebehörde zu Werbezwecken weitergegeben werden. Diese Einwilligungslösung halte ich nach wie vor für den besseren Weg", sagte Aigner.

Ausdrücklich verwies die Ministerin auf die Möglichkeit des Bundesrats, das Gesetz zu ändern oder zu stoppen. "Klar ist: Ein Gesetz ist erst abgeschlossen, wenn nicht nur der Bundestag, sondern auch der Bundesrat zugestimmt hat", sagte Aigner.

Vorwürfe der Opposition gegen Aigner

Die CSU-Ministerin musste sich zuletzt scharfe Kritik der Opposition gefallen lassen - denn auch sie war bei der entscheidenden Abstimmung am Abend des 28. Juni nicht im Bundestag anwesend. "Was Aigner versäumt hat, müssen nun die Länder im Bundesrat retten", sagte etwa Grünen-Fraktionschefin Renate Künast.

Die Opposition kündigte an, das Gesetz zu stoppen. "Die SPD wird dieses Gesetz im Bundesrat aufhalten", sagte Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann. Ohne ausdrückliche Einwilligung dürfe es keine Weitergabe von persönlichen Daten geben. "Mit dem neuen Melderecht ist die Koalition vor dem Adresshandel in die Knie gegangen", sagte der SPD-Politiker und kritisierte: "Das ist ein besonders ärgerlicher Fall von schwarz-gelber Klientelpolitik". Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel hatte das Gesetz bereits am vergangenen Donnerstag als "gefährlichen Unsinn" bezeichnet. Von "gesetzlichem Wahnsinn" sprach der Datenschutzbeauftragte Schleswig-Holsteins, Thilo Weichert.

Gesetz erlaubt Städten und Gemeinden den Verkauf von Bürgerdaten
tagesthemen 23:10 Uhr, 07.07.2012, Oliver Köhr, ARD Berlin

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Die rot-grüne Landesregierung von Rheinland-Pfalz ist nun dabei, die Blockade zu organisieren. Zwar gebe es noch keinen Beschluss im Kabinett, sagte ein Sprecher des rheinland-pfälzischen Innenministeriums dem SWR. Allerdings sei bereits sicher, dass man dem Meldegesetz in der jetzigen Form im Bundesrat nicht zustimmen werde. Dazu gebe es bereits Gespräche mit anderen Bundesländern. Die Länderkammer will im Herbst über das neue Meldegsetz beraten. In Kraft treten soll es 2014.

Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit hatte der Bundestag am Abend des 28. Juni die "Fortentwicklung des Meldewesens" mit den Stimmen von Schwarz-Gelb verabschiedet, wenige Minuten nach Anpfiff des EM-Halfinalspiels Deutschland-Italien. Abgeordnete waren zum Zeitpunkt der Abstimmung kaum noch anwesend - und auch die breite Öffentlichkeit dürfte sich eher für Fußball als für eine Bundestagssitzung interessiert haben.

Widerspruch de facto kaum möglich

Das geplante Gesetz sieht vor, dass Privatfirmen bei den Einwohnermeldeämtern nicht nur Daten wie Name oder Adresse erfragen dürfen, sondern auch Umzüge oder Todesfälle. Zwar sollen Bürger dagegen Widerspruch einlegen können. Dieser gilt aber nicht, wenn die Firma bereits Daten des Bürgers hat. De facto bedeutet das: Wer seine Daten einmal einer Werbefirma oder einem Adresshändler zur Verfügung gestellt hat - etwa bei einem Preisausschreiben oder einer Katalogbestellung - kann dann nicht mehr verhindern, dass diese bis zu seinem Tod aktualisiert und eventuell auch weiterverkauft werden.

Bürgeramt in Berlin
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Die Ämter sollen Daten der Bürger an die Privatwirtschaft geben können.

Im ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 16. November 2011 war noch vorgesehen, dass man der Weitergabe der Daten zu Werbe- oder Adresshandelszwecken ausdrücklich zustimmen muss. In der vom Bundestag angenommenen Beschlussempfehlung des Innenausschusses wurde aus dieser Zustimmungslösung aber die kritisierte Widerspruchslösung.

Die Kommunen können für die Daten Gebühren erheben. Experten vermuten allerdings, dass an der Neuregelung vor allem Adresshändler verdienen, die die Daten einmal von den Kommunen erwerben und dann an viele andere Firmen weiterverkaufen.

Ursprünglicher Grund der Gesetzesänderung ist die Föderalismusreform aus dem Jahr 2006. Mit ihr wurde die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für das Meldewesen dem Bund übertragen. Mit dem jetzt kritisierten Gesetz sollen das bislang geltende Melderechtsrahmengesetz und die jeweiligen Ländermeldegesetze zusammengefasst werden.

Stand: 08.07.2012 17:18 Uhr

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Mit dem neuen Bundesmeldegesetz sollen Adresshändler, Inkassofirmen oder Werbewirtschaft künftig relativ großzügig Daten von den Einwohnermeldeämtern erwerben können. Für Städte und Gemeinden könnte das eine Einnahmequelle sein, Kritiker haben jedoch massive datenschutzrechtliche Bedenken und erwarten, dass in erster Linie private Adresshändler an der Gesetzesänderung verdienen. Sind Sie mit der Neuregelung im Melderecht einverstanden?

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