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Opposition kündigt Blockade im Bundesrat an

Widerstand gegen Meldegesetz formiert sich

Die Opposition will das gerade erst im Bundestag verabschiedete neue Meldegesetz im Bundesrat stoppen. "Das staatliche Melderegister ist kein Vorratsdatenspeicher für Zwecke der Wirtschaft", sagte SPD-Parteichef Sigmar Gabriel der "Süddeutschen Zeitung" mit Blick auf den umstrittenen Paragrafen 44 des neuen Bundesmeldegsetzes. Mit der Neuregelung können kommerzielle Adresshändler, Inkassofirmen oder die Werbewirtschaft künftig in großem Umfang Daten erwerben, die der Staat erhebt.

Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit hatte der Bundestag am Abend des 28. Juni die "Fortentwicklung des Meldewesens" mit den Stimmen von Schwarz-Gelb verabschiedet, wenige Minuten nach Anpfiff des EM-Halfinalspiels Deutschland-Italien. Abgeordnete waren zum Zeitpunkt der Abstimmung kaum noch anwesend - und auch die breite Öffentlichkeit dürfte sich eher für Fußball als für eine Bundestagssitzung interessiert haben.

Doch nun formiert sich der Widerstand. Nach einem Proteststurm im Internet, dem sich auch Datenschützer anschlossen, stimmt jetzt auch die Opposition lautstark in die Kritik ein. Ihr Hebel ist der Bundesrat. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, sagte voraus: "Das Melderechtsgesetz wird den Bundesrat so nicht passieren."

Länder deuten ein Nein an

Mehrere Länder deuteten bereits an, das Gesetz ablehnen zu wollen. Zwar gebe es noch keinen Beschluss im Kabinett, sagte ein Sprecher des rheinland-pfälzischen Innenministeriums dem SWR. Allerdings sei bereits sicher, dass man dem Meldegesetz in der jetzigen Form im Bundesrat nicht zustimmen werde. Dazu gebe es bereits Gespräche mit anderen Bundesländern. Ein Sprecher des Hamburger Senats deutete ebenfalls eine Ablehnung an.

Gesetz erlaubt Städten und Gemeinden den Verkauf von Bürgerdaten
tagesthemen 23:10 Uhr, 07.07.2012, Oliver Köhr, ARD Berlin

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Der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger drängte auf deutliche Korrekturen. Der SPD-Politiker sagte der "Welt am Sonntag" mit Blick auf den Paragraphen 44, der die Melderegisterauskunft regelt: "Ich halte das Gesetz in diesem zentralen Punkt für problematisch, weil ein Handel mit den Adressen und privaten Daten der Bürger nicht ausgeschlossen werden kann." So werde das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürger beeinträchtigt. "Da muss der Bund dringend nachbessern."

Nach Ansicht von Linkspartei-Bundesgeschäftsführer Matthias Höhn "verkommt das Bundesmeldegesetz zur Datenbörse". Die Bundesländer müssten das Gesetz im September im Bundesrat stoppen. Im Herbst will die Länderkammer über das Gesetz beraten. In Kraft treten soll es 2014.

"Die JuLis sind enttäuscht"

Aber auch aus den Reihen der Koalition kommen kritische Stimmen. Der Bundesvorsitzende der Jungen Liberalen (JuLis), Lasse Becker, sagte, die JuLis seien "enttäuscht über die Novelle des Melderechts". Gerade Liberale sollten an dieser Stelle eine größere Sensibilität walten lassen. "Die Daten der Einwohnermeldeämter sind dafür da, dass öffentliche Verwaltungen einen gesicherten Datenbestand haben und nicht, damit irgendwelche Versandhändler meine Adressdaten überprüfen können", so Becker.

"Gesetzlicher Wahnsinn"

Zuvor hatten Datenschützer deutliche Kritik an dem neuen Melderecht geäußert. Von "gesetzlichem Wahnsinn" sprach der Datenschutzbeauftragte Schleswig-Holsteins, Thilo Weichert, in der Wochenendausgabe der "Süddeutschen Zeitung". Ähnlich hatte er sich zuvor bereits in der ARD geäußert.

Der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri bezeichnete den vorgesehenen Zugriff der Privatwirtschaft auf staatliche Daten als "unsäglich". Er forderte die Landesregierung in München auf, die neue Vorschrift im Bundesrat zu stoppen. Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar sagte dem NDR, offensichtlich habe eine einflussreiche Lobby erfolgreich Druck auf die schwarz-gelbe Bundesregierung ausgeübt.

"Ich will nicht, dass meine Heimatstadt meine Adresse verkauft"

SPD-Chef Sigmar Gabriel schrieb in einem Facebook-Beitrag: "Ich will nicht, dass meine Heimatstadt meine Adresse an Werbefirmen oder professionelle Datensammler verkaufen kann. Genau das sieht aber das neue Meldegesetz vor, das CDU/CSU und FDP gegen die SPD bereits durch den Bundestag gebracht haben." Die Bundesregierung sei der Lobby der Datensammler gefolgt. Er wundere sich "ein bisschen, dass der öffentliche Aufschrei der Empörung bislang ausgeblieben" sei, fügte Gabriel an.

Zwar haben einige Medien - so auch tagesschau.de - über das neue Gesetz berichtet, die Kritik daran wurde aber bislang tatsächlich vor allem in Internetforen laut.

Widerspruch de facto kaum möglich

Bürgeramt in Berlin
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Die Ämter sollen Daten der Bürger an die Privatwirtschaft geben können.

Das geplante Gesetz sieht vor, dass Privatfirmen bei den Einwohnermeldeämtern nicht nur Daten wie Name oder Adresse erfragen dürfen, sondern auch Umzüge oder Todesfälle. Zwar sollen Bürger dagegen Widerspruch einlegen können. Dieser gilt aber nicht, wenn die Firma bereits Daten des Bürgers hat. De facto bedeutet das: Wer seine Daten einmal einer Werbefirma oder einem Adresshändler zur Verfügung gestellt hat - etwa bei einem Preisausschreiben oder einer Katalogbestellung - kann dann nicht mehr verhindern, dass diese bis zu seinem Tod aktualisiert und eventuell auch weiterverkauft werden.

Im ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 16. November 2011 war noch vorgesehen, dass man der Weitergabe der Daten zu Werbe- oder Adresshandelszwecken ausdrücklich zustimmen muss. In der vom Bundestag angenommenen Beschlussempfehlung des Innenausschusses wurde aus dieser Zustimmungslösung aber die kritisierte Widerspruchslösung.

Die Kommunen können für die Daten Gebühren erheben. Experten vermuten allerdings, dass an der Neuregelung vor allem Adresshändler verdienen, die die Daten einmal von den Kommunen erwerben und dann an viele andere Firmen weiterverkaufen.

Ursprünglicher Grund der Gesetzesänderung ist die Föderalismusreform aus dem Jahr 2006. Mit ihr wurde die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für das Meldewesen dem Bund übertragen. Mit dem jetzt kritisierten Gesetz sollen das bislang geltende Melderechtsrahmengesetz und die jeweiligen Ländermeldegesetze zusammengefasst werden.

Stand: 07.07.2012 20:47 Uhr

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Mit dem neuen Bundesmeldegesetz sollen Adresshändler, Inkassofirmen oder Werbewirtschaft künftig relativ großzügig Daten von den Einwohnermeldeämtern erwerben können. Für Städte und Gemeinden könnte das eine Einnahmequelle sein, Kritiker haben jedoch massive datenschutzrechtliche Bedenken und erwarten, dass in erster Linie private Adresshändler an der Gesetzesänderung verdienen. Sind Sie mit der Neuregelung im Melderecht einverstanden?

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