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Meldegesetz

Kompromiss zum Melderecht steht

Das Zauberwort heißt "Vorabeinwilligung"

Der Streit ums Melderecht zwischen Bundestag und Bundesrat ist offenbar beendet: Meldeämter dürfen die Daten der Bürger zu Werbezwecken nur weitergeben, wenn dafür eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Ob die von den Unternehmen eingeholt wurde, müssen die Ämter stichprobenartig kontrollieren.

Von Rebecca Lüer, SWR, ARD-Hauptstadtstudio

Welchen Einfluss haben Bürger bei der Weitergabe ihrer persönlichen Daten an Firmen, Adresshändler, Auskunfteien? Falls die Kompromisse, auf die sich laut SWR-Informationen die Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses bei ihrem gestrigen Sondierungsgespräch geeinigt hat, tatsächlich auch so beschlossen werden, gibt es künftig etwas mehr Möglichkeiten, die Datenweitergabe zu Werbezwecken zu kontrollieren.

Das Zauberwort heißt Vorabeinwilligung statt Widerspruchslösung.

Streit ums Melderecht offenbar beendet
R. Lüer, ARD Berlin
21.02.2013 19:38 Uhr

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Ausdrückliche Zustimmung erforderlich

Meldeämter dürfen demnach Namen und Adressen von Bürgern in Zukunft nur noch nach deren ausdrücklicher Zustimmung an Firmen weitergeben. Die Unternehmen wiederum sollen verpflichtet werden, diese Meldedaten ausschließlich für den angemeldeten Zweck zu nutzen, also zum Beispiel für ein Preisausschreiben, und dann zu löschen. So sollen sogenannte Schattenregister eingedämmt werden, die viele Firmen anlegen.

Zu den Knackpunkten zählte auch, wie Firmen ihre bereits vorhandenen Kundendaten - zum Beispiel für Bonusprogramme - abgleichen und aktualisieren dürfen. Das soll künftig und damit anders als bisher ebenfalls nur noch mit Vorabeinwilligung der betroffenen Kunden möglich sein. Stichproben-Kontrollen der Behörden sollen sicherstellen, ob tatsächlich rechtswirksame Einwilligungen vorliegen. Solche Stichproben konnten die Behörden auch bislang schon durchführen. Künftig müssen sie es, falls der Vermittlungsausschuss am nächsten Dienstag die Empfehlungen seiner Arbeitsgruppe beschließt.

Unterschriftenübergabe gegen das Meldegesetz vor dem Bundesrat
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Gegen die vom Bundestag verabschiedete Fassung des Melderechts wurde vor dem Bundesrat protestiert.

Eklat im Bundestag

Das Meldegesetz hatte im Juni vergangenen Jahres für Schlagzeilen und heftige Kritik bei Opposition und Datenschützern gesorgt. Während abends im Fernsehen das Fußball-EM-Halbfinale zwischen Deutschland und Italien lief, beschloss im Bundestag ein schwach besetztes Parlament das Gesetz ohne Aussprache und mit den Stimmen von Schwarz-Gelb nach nur knapp einer Minute. Das Pikante: Der Gesetzentwurf war erst kurz vor der Abstimmung entscheidend abgeändert worden und sah statt der jetzt ausgehandelten Vorabeinwilligung eine Widerspruchslösung vor.

Behörden und Unternehmen hätten die Bürger also nicht vorher fragen müssen, bevor sie Daten weitergeben, sondern jeder hätte aktiv der Weitergabe seiner Daten widersprechen müssen.

Der Bundesrat hatte das Gesetz anschließend gestoppt und an den Vermittlungsausschuss verwiesen.

Dieser Beitrag lief am 21. Februar 2013 um 16:31 Uhr auf SWR Info.

Stand: 21.02.2013 13:40 Uhr

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