Studenten bei einer Vorlesung im Medizinstudium

Urteil zum NC "Das richtige Signal zur richtigen Zeit"

Stand: 19.12.2017 15:05 Uhr

Politiker und Ärzteverbände haben das Urteil zum Zulassungsverfahren für das Medizinstudium begrüßt. Es sei das richtige Signal zur richtigen Zeit, so Bundesärztekammerpräsident Montgomery. Das aktuelle Verfahren bewertete das Bundesverfassungsgericht als teilweise verfassungswidrig.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Studienplatzvergabe im Fach Humanmedizin ist auf große Zustimmung gestoßen. Das Gericht in Karlsruhe hatte den Numerus Clausus für teilweise verfassungswidrig erklärt und bis Ende 2019 die Neuregelung der Auswahlkriterien gefordert.

Bundesbildungsministerin Johanna Wanka sprach sich für eine zügige Reform aus. Der Gesetzgeber sei nun gefordert, das Verfahren für die Zulassung zum Medizinstudium im Licht der Vorgaben aus dem Urteil neu zu regeln, sagte die CDU-Politikerin der "Rheinischen Post". Ihr Ministerium werde das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sorgfältig prüfen.

Die Bildungs- und Wissenschaftsminister der Länder lassen zunächst offen, wie sie auf das Urteil reagieren wollen. Die Kultusministerkonferenz kündigte lediglich an, sie werde die Auswirkungen und den Handlungsbedarf sorgfältig prüfen und in ihren Gremien beraten. SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil forderte ein bundesweit einheitliches Zulassungsverfahren: "Die Abiturnote bleibt ein wichtiges Indiz, aber in Zukunft muss das individuelle Talent und auch eine passende Vorbildung wichtiger werden."

Bislang läuft die Vergabe zu 20 Prozent über die besten Schulnoten, zu 20 Prozent über Wartezeit und zu 60 Prozent über ein Auswahlverfahren bei den Universitäten. Aber auch dabei spielt die Abiturnote eine wichtige Rolle. Zusätzlich kann es Tests oder Gespräche geben.

Bundesweit einheitliche Kriterien gefordert

Auch Ärzteverbände begrüßten das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es sei "das richtige Signal zur richtigen Zeit", erklärte der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery. Dass die Richter Änderungen anmahnen, sei "nicht nur eine gute Nachricht für viele hochmotivierte junge Menschen, denen der Zugang zum Arztberuf bislang de facto versperrt ist". Montgomery wertete das Urteil auch als "deutliche Aufforderung an Bund und Länder, bei der schleppenden Umsetzung der Reform des Medizinstudiums endlich Tempo zu machen".

Ärztevertreter fordern nun bundesweit weitere einheitliche Kriterien bei der Zulassung zum Medizinstudium. "Sogenannte weiche Faktoren wie Empathie, soziale Kompetenz und Kommunikationsfreudigkeit können durch ein persönliches Auswahlgespräch festgestellt werden", erklärte Dirk Heinrich, Vorsitzender des Verbandes niedergelassener Ärzte NAV-Virchow-Bund.

Auch der Marburger Bund drängt auf "einheitliche, strukturierte und transparente Regeln", die das Recht auf chancengleichen Zugang zum Medizinstudium verwirklichen. Dessen Vorsitzender Rudolf Henke kritisierte, dass viele geeignete Bewerber an der Aufnahme ihres Wunschstudiums gehindert würden, weil die Zahl der Medizinstudienplätze auf dem Niveau von 1990 verharre.

Die Ärztegewerkschaft forderte wie auch die anderen Verbände eine Aufstockung der Medizinstudienplätze um mindestens zehn Prozent. Habe es im Jahr 1990 allein in den alten Bundesländern noch 12.000 Studienplätze in der Humanmedizin gegeben, stünden den 45.000 Bewerbern mittlerweile nur 9000 Studienplätze zur Verfügung.

Der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, Horst Hippler, nannte eine Begrenzung der Wartezeit vernünftig, um eine transparente und realistische Lebensplanung für Studienbewerber zu ermöglichen.

"Wer ein guter Arzt ist, bestimmt nicht alleine die Abiturnote"

Klägeranwalt Wilhelm Achelpöhler sagte dem WDR zum Urteil: "Unsere wichtigsten Kritikpunkte wurden durch das Gericht bestätigt." Insbesondere ergebe sich durch das Urteil, dass durch das unterschiedliche Niveau in den Bundesländern die Abiturnote kein objektives Auswahlkriterium mehr sei. Wahrscheinlich werde der bereits jetzt an den Hochschulen gängige Medizinertest in Zukunft eine höhere Bedeutung bekommen, sagte Achelpöhler.

Der Kläger Lukas Jäger, der 2010 in Hamburg Abitur gemacht hatte und inzwischen einen Studienplatz bekommen hat, äußerte sich nach der Verkündung zufrieden. Wenn künftig bei der Auswahl der Universitäten neben der Abiturnote weitere Kriterien eine Rolle spielen, "werden wir hoffentlich eine Menge guter zukünftiger Ärzte haben." Er sei stolz, diesen Erfolg erreicht zu haben. "Wer ein guter Arzt ist, bestimmt nicht alleine die Abiturnote."

(Az. 1 BvL 3/14 und 4/14)

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete am 19. Dezember 2017 tagesschau24 um 11:00 Uhr und 14:00 Uhr.