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Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe

EU-Versandapotheken unterliegen Preisbindung

Arzneien neben Geldscheinen
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Ausländische Versandapotheken bieten zum Teil hohe Rabatte bei rezeptpflichtigen Medikamenten.

Die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel gilt auch für europäische Versandapotheken, die Medikamente an Kunden in Deutschland schicken. Das hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes in Karlsruhe entschieden. Geklagt hatte ein deutscher Apotheker gegen eine niederländische Internet-Apotheke, die bis zu drei Prozent Rabatt gewährte.

Die Klärung auf höchster Gerichtsebene wurde notwendig, weil das Bundessozialgericht in Kassel Preisnachlässe der europäischen Versandapotheken in Form von Boni für zulässig hielt, der BGH in Karlsruhe dagegen nicht. Aus Sicht des BGH müssen die strengen deutschen Preisvorschriften für verschreibungspflichtige Arzneimittel auch für europäische Versandapotheken gelten. Dieser Auffassung folgte nun der Gemeinsame Senat der fünf obersten Bundesgerichte.

Deutsche Preisbindung auch für europäische Versandapotheken
B. Wolf, SWR
22.08.2012 20:04 Uhr

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Mit ihrem Spruch sind die Richter auf der Linie der Bundesregierung. Die schwarz-gelbe Koalition plant eine Reform des Arzneimittelgesetzes, in der sie unter anderem die Preisbindung in Deutschland gegen ausländische Konkurrenz schützen will. Die Gesetzesnovelle hatte Gesundheitsminister Daniel Bahr im Dezember 2011 angekündigt. Bisher bieten ausländische Versand-Apotheken ihren deutschen Kunden oft großzügige Bonus-Regelungen.

Aktenzeichen: GmS-OGB 1/10

Stand: 22.08.2012 18:45 Uhr

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