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Gleich an seinem ersten Arbeitstag liegen auf dem Schreibtisch des neuen Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg brisante Akten: Während zu Guttenberg seinen Vorgänger Franz Josef Jung mit einem Zapfenstreich verabschiedete, traf in Berlin der NATO-Bericht über den vom deutschen Oberst Georg Klein angeordneten Luftangriff ein.
In dem Bericht werden die Umstände des Angriffs beleuchtet, bei dem nach afghanischen Angaben fast 100 Menschen ums Leben kamen. Klein war vorgehalten worden, er habe die US-Kampfflugzeuge im Alleingang angefordert und die Bombardierung ohne Vorwarnung angeordnet. Die sächsische Generalstaatsanwaltschaft prüft, ob gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet werden muss.
Jung muss sich zu dem Bericht nun nicht mehr äußern. Er wechselte ins Arbeitsministerium. Dabei war er für sein Auftreten unmittelbar nach dem Luftschlag scharf kritisiert worden. Er hatte sich zunächst sicher gezeigt, dass ausschließlich Aufständische getötet wurden und keine Zivilisten. Später ruderte er zurück. Auch gestern erwähnte er den Bericht mit keiner Silbe, nahm aber den betroffenen Oberst in Schutz. Soldaten, die im Auftrag Deutschlands im Ausland tätig seien, dürften nicht mit staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen konfrontiert werden, sagte Jung. Dies gelte "ausdrücklich für Oberst Klein".
Im ARD-Morgenmagazin sprach sich derweil der Vorsitzende des Bundeswehrverbandes, Ulrich Kirsch, für eine ehrliche Bewertung des Afghanistan-Einsatzes aus. Die Lage in der Region Kundus müsse als Krieg bezeichnet werden.
Kirsch schloss nicht aus, dass es bei dem Luftangriff auch zivile Opfer gab. Dennoch solle es gegen Klein keine staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen geben. Er sagte zur juristischen Lage: "Im Moment haben wir ja unser Rechtssystem in Afghanistan zugrunde gelegt. Anders wäre es, wenn wir völkerrechtlich anerkennen würden, dass es sich hier um einen nicht internationalen Konflikt handelt. Dann würden wir dem Kriegsvölkerrecht unterliegen. Dann hätten wir eine andere Lage." Völkerrechtler hingegen bezweifeln, dass die Verwendung des Wortes "Krieg" juristische Konsequenzen hätte.
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